SPD will Störerhaftung aus WLAN-Gesetz vollständig streichen
Archivmeldung vom 19.12.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion hat zentrale Änderungen im Gesetzentwurf für mehr freies WLAN in Deutschland angemahnt. "Die Regelungsvorschläge des Gesetzentwurfes sind aus Sicht des AK Urheberrecht noch nicht geeignet, um die verfolgten Ziele zu erreichen", heißt es in einem siebenseitigen Papier der SPD-Expertengruppe, das der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.
So müsse einerseits die sogenannte Störerhaftung entfallen, wonach etwa Hoteliers haften, wenn Gäste über das WLAN des Hauses illegal Musik aus dem Netz herunterladen. Paragraf 8 im Telemediengesetz müsse entsprechend geändert werden, schreibt die Gruppe um den Fraktionssprecher für Kultur und Medien, Martin Dörmann, sowie den netzpolitischen Sprecher Lars Klingbeil. Die SPD-Fachpolitiker sind außerdem dagegen, dass im Kampf gegen illegale Video- oder Musikplattformen alle Anbieter von Online-Speicher unter Generalverdacht gestellt werden - sie sprechen sich daher in ihrem Papier dafür aus, Paragraf 10 im Telemediengesetz ersatzlos zu streichen. Streit zwischen SPD und Union wird aber vor allem zur Abschaffung der Störerhaftung erwartet. Iim Januar könnte das Gesetz dem Vernehmen nach den Bundestag passieren.
Die Reform des Telemediengesetzes ist in der Koalition heftig umstritten. Einerseits will die große Koalition dafür sorgen, dass es in Deutschland eine deutlich größere Verfügbarkeit freier WLAN-Hotspots auf öffentlichen Plätzen, in Cafés und Hotels gibt. Andererseits fürchten Innen- und Rechtspolitiker um die Datensicherheit im Netz und die Haftungsansprüche von Geschädigten. Zuletzt hatten auch Sachverständige im Wirtschaftsausschuss den Entwurf kritisiert.
Quelle: Rheinische Post (ots)