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Lieberknecht für Weitergabe der Klarnamen von V-Leuten

Archivmeldung vom 08.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Christine Lieberknecht
Christine Lieberknecht

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Ministerpräsidentin von Thüringen, Christine Lieberknecht (CDU), bricht mit einem Tabu: Im Gegensatz zu Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und den meisten Innenministern der Länder plädiert die CDU-Politikerin für eine Weitergabe der Klarnamen von V-Leuten, die vom Verfassungsschutz in Bund und Ländern geführt werden, an Mitglieder von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.

Es dürfe keinen kontrollfreien Raum bei exekutivem Handeln geben, sagte die 54-Jährige der Zeitschrift "Superillu". "Und deshalb gilt auch: kein Führen von V-Leuten ohne parlamentarische Kontrolle." Die Klarnamen würden nicht auf dem Marktplatz ausgetragen. Parlamentarier in Untersuchungsausschüssen seien zur Geheimhaltung verpflichtet.

"Ich sehe keinen Grund, Abgeordneten weniger zu vertrauen als Mitarbeitern zuständiger Behörden", so Lieberknecht. Am Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene war in der Vergangenheit ein Verbotsverfahren gegen die NPD 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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