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Bericht: CDU/CSU-Fraktion gibt sich neuen Verhaltenskodex

Archivmeldung vom 25.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Rufe werden immer lauter: Die CDU soll "Grüner" werden... (Symbolbild)
Rufe werden immer lauter: Die CDU soll "Grüner" werden... (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat wohl einen Verhaltenskodex beschlossen, nach dem sich ab der kommenden Wahlperiode alle Abgeordneten der Union richten sollen. Der Kodex soll dafür sorgen, dass ein "nicht verhandelbarer Anspruch an Anstand, Respekt und Haltung" durch die Mitglieder der Fraktion eingehalten wird, zitiert das Wirtschaftsmagazin "Business Insider" aus dem Dokument.

Demnach heißt es im ersten Punkt des Verhaltenskodex: "Alle Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verpflichten sich, bei der Übernahme von Funktionen aller Art bereits den Anschein möglicher Interessenkollisionen zu vermeiden." Zwar sei es ausdrücklich erwünscht, "dass berufliche Fachkompetenz in die parlamentarische Arbeit eingebracht wird".

Nebentätigkeiten oder Mitgliedschaften sollen aber vor Antritt eines Mandats transparent gemacht und auf Vereinbarkeit mit dem neuen Verhaltenskodex geprüft werden. Besonders streng sind die Vorgaben im Kodex für Abgeordnete, die Spitzenämter in der Fraktion bekleiden. "Der Fraktionsvorsitzende und der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, der 1. Parlamentarische Geschäftsführer und der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag üben neben ihrer parlamentarischen Tätigkeit grundsätzlich keine Nebentätigkeiten aus", heißt es im Verhaltenskodex. Auch die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, die weiteren Parlamentarischen Geschäftsführer, die Justiziare und die Sprecher der Arbeitsgruppen sollen "im Bereich ihrer Zuständigkeit in der CDU/CSU Bundestagsfraktion neben ihrer parlamentarischen Tätigkeit keine bezahlten Nebentätigkeiten ausüben", zitiert das Magazin aus dem Papier. Alle oben Genannten sollen auch nicht im Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat von auf Erwerb ausgerichteten Unternehmen sitzen dürfen. Ausnahmen sollen im Einzelfall vom Vorstand genehmigt werden können.

Sollten Verstöße gegen den Verhaltenskodex nachgewiesen werden, können diese durch den Fraktionsvorstand sanktioniert werden. "Dazu gehören, abhängig von der Schwere des Verstoßes, Maßnahmen zur Beseitigung, die Erteilung einer Rüge, die Erteilung einer Rüge vor der Fraktionsversammlung, ein Antrag an die Fraktionsversammlung auf Abberufung aus einem Fraktionsamt, Rückruf aus einem Ausschuss bis hin zum Fraktionsausschluss", heißt es im Kodex laut Bericht. Dessen Einhaltung beruht jedoch auf einer "freiwilligen Selbstverpflichtung" der Abgeordneten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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