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Bundesregierung will Kindergeld für Kinder aus 15 EU-Staaten kürzen

Archivmeldung vom 13.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundeskabinett: Aktuelle Bundesregierung im Deutschen Bundestag, 2014
Bundeskabinett: Aktuelle Bundesregierung im Deutschen Bundestag, 2014

Foto: Tobias Koch
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung will das Kindergeld für Kinder in 15 EU-Staaten kürzen. Dies geht aus einer neuen Aufstellung des Bundesfinanzministeriums hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet. Betroffen sind demnach vor allem Ost- und Südeuropa. So soll die staatliche Hilfe für fünf Staaten Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien und Ungarn – halbiert werden. Zehn weitere EU-Länder, darunter Griechenland, sollen nur noch 75 Prozent des üblichen Satzes bekommen. Bislang erhalten im EU-Ausland lebende Kinder, deren Eltern in Deutschland arbeiten, Kindergeld in voller Höhe.

Dies will die Bundesregierung ändern und hat nach langen Diskussionen kürzlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Auch hat sie die EU-Kommission aufgefordert, rechtliche Hürden für die Gesetzesänderung abzubauen. Die Kürzungen sollen Sozialmissbrauch vorbeugen und sicherstellen, dass EU-Ausländer beim Kindergeld nicht gegenüber in Deutschland lebenden Eltern bevorteilt werden. Deshalb soll das Kindergeld an die Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern angepasst werden.

Die Opposition kritisiert den Vorstoß der Bundesregierung. "Die geplante Senkung des Kindergelds ist purer Populismus, da sie auf absehbare Zeit EU-rechtswidrig und somit wirkungslos bleibt", sagte Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher der Linkspartei im Bundestag. Belastet würden zudem ausschließlich in Deutschland lebende Steuerpflichtige mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, da die Besserverdienenden aufgrund der steuerlichen Freibeträge für Kinder nicht betroffen wären.

Auch Frank Hechtner, Steuerexperte von der Freien Universität Berlin, hält es für fraglich, ob dies rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene jemals vorliegen werden, "da Widerstand gerade von den Ländern zu erwarten ist, in denen das Kindergeld abgesenkt werden soll".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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