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Straubinger: Tarifliche Lohnuntergrenzen sind notwendig

Archivmeldung vom 16.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Max Straubinger Bild: cducsu.de
Max Straubinger Bild: cducsu.de

Die CDU-Sozialausschüsse schlagen vor, die für die Zeitarbeitsbranche geschaffene Lohnuntergrenze als allgemeine Lohnuntergrenze festzuschreiben. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger: "Die CSU ist für tarifgebundene Lohnuntergrenzen. Wir warnen aber vor einem einheitlichen Mindestlohn, da dadurch Arbeitsplätze gefährdet werden. Deshalb ist es richtig, an tarifgebundenen Lohnuntergrenzen festzuhalten, sonst gäbe es keine branchen- und regionalspezifische Lösungen mehr. Beschäftigungsverluste in einzelnen Branchen beispielsweise in Landwirtschaft und Gastronomie wären die Folge."

Straubinger weiter: "Ostdeutschland wäre besonders stark von diesen Arbeitsplatzverlusten betroffen. Diese negativen Folgen sind wir nicht bereit, in Kauf zu nehmen. Es kann keine Rede davon sein, dass ein Niedriglohnsektor verantwortlich ist für die "Aufstocker"-Problematik: Lediglich jeder vierte "Aufstocker" (Erwerbstätige mit ergänzendem Arbeitslosengeld-II-Bezug) ist Vollzeit tätig. Die Mehrheit verdient sich nur ein Zubrot in einem Teilzeit-, Mini- oder Midijob. Es ist zu berücksichtigen, dass - wegen der Addition mehrerer Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts zuzüglich höherer Unterkunftskosten - auch bei nicht geringen Löhnen aufgestockt wird, besonders wenn Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Daher können Anhaltspunkte für Niedriglohnprobleme nur die Single-Bedarfsgemeinschaften sein. 23 Prozent der vollzeitbeschäftigten "Aufstocker" sind alleinstehend und können ihren Lebensunterhalt trotz Vollzeitjob nicht allein bestreiten. Bezogen auf die rund 20 Millionen Vollzeitbeschäftigten hierzulande sind das gerade einmal 0,4 Prozent. Zum Vergleich: Aber die Mehrheit (51 Prozent) der Vollzeit tätigen Bedarfsgemeinschaften sind Paare mit Kindern oder Alleinerziehende. Dieser familienpolitischen Herausforderung kann man mit einem einheitlichen Mindestlohn nicht begegnen. Vielmehr ist eine Abstimmung mit familienpolitischen Maßnahmen erforderlich."

Quelle: CSU-Landesgruppe

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