Umwelthilfe drängt auf strengere Luftschadstoff-Grenzwerte
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine schnellere Verschärfung der Grenzwerte für Luftschadstoffe angemahnt. Die neuen Grenzwerte müssten in Deutschland um zwei Jahre vorgezogen und unbedingt ab 2028 zur Pflicht werden, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Donnerstag.
"Bis spätestens 2035 müssen die strengeren Grenzwertvorschläge der
Weltgesundheitsorganisation als verbindliche Grenzwerte gelten und
überall in Deutschland eingehalten werden."
Die Deutsche
Umwelthilfe hatte in der vergangenen Woche Zahlen der Europäischen
Umweltagentur (EEA) veröffentlicht, die die Folgen von Luftverschmutzung
für alle deutschen Landkreise und kreisfreien Städte aufzeigen. Allein
in Berlin sterben demnach jedes Jahr 3.527 Menschen aufgrund hoher
Feinstaubbelastung, 1.414 durch Stickstoffdioxid. Im Ruhrgebiet sind
jedes Jahr bis zu 150 Todesfälle je 100.000 Einwohner wegen Feinstaub
und 80 Todesfälle wegen Stickstoffdioxid (NO2) zu verzeichnen.
"Die
Zahlen der Europäischen Umweltagentur machen deutlich: Jede weitere
Verschleppung effektiver Maßnahmen kostet Menschenleben", so Resch. "Um
die nach wie vor mehr als 70.000 Todesfälle pro Jahr wegen schmutziger
Luft zu vermeiden, ist schnelles Handeln notwendig. Die neuen
EU-Grenzwerte für das Dieselgift Stickstoffdioxid wird an 43 Prozent der
Messstellen überschritten, die Empfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation gar an 78 Prozent", sagte der
DUH-Geschäftsführer. "Für die Belastung mit Feinstaub sieht es nicht
besser aus: Hier wird die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation an
nahezu keinem Messpunkt in Deutschland eingehalten."
Im September
2021 hat die WHO ihre Grenzwertempfehlungen an den aktuellen Stand der
Wissenschaft angepasst und für Stickstoffdioxid drastisch auf 10 µg/m3
und für Feinstaub auf 5 µg/m3 abgesenkt. Mit der Einhaltung könnten laut
Europäischer Umweltagentur in Deutschland jedes Jahr 32.628 vorzeitige
Todesfälle durch Feinstaubbelastung und 9.442 aufgrund der
Luftverschmutzung mit Stickstoffdioxid vermieden werden.
Derzeit
gelten noch die 2008 beschlossenen Grenzwerte von 40 µg/m3 im
Jahresmittel für Stickstoffdioxid und 25 µg/m3 für Feinstaub (PM2,5). Im
Dezember 2024 wurden von der EU neue Grenzwerte beschlossen: Für
Stickstoffdioxid 20 µg/m3 im Jahresmittel und für Feinstaub 10 µg/m3 im
Jahresmittel, jeweils ab 2030.
Quelle: dts Nachrichtenagentur