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Zeitung: Arbeitsministerium plant Mindestlohn-Ausnahme für Chefs

Archivmeldung vom 05.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Siegfried Fries  / pixelio.de
Bild: Siegfried Fries / pixelio.de

Das Bundesarbeitsministerium will Vorstände und Geschäftsführer mit Monatsgehältern von mehr als 4.500 Euro von Aufzeichnungs- und Kontrollpflichten des neuen Mindestlohngesetzes ausnehmen - normale Angestellte derselben Gehaltsklassen allerdings nicht. Das geht aus einem neuen Verordnungsentwurf des Ministeriums hervor, über den die F.A.Z. (Samstagsausgabe) berichtet.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte die geplante Regelung auf Anfrage de F.A.Z. als "völlig unverständlich und unangemessen eng". Die Verordnung soll festlegen, welche Arbeitnehmer künftig von der im Mindestlohngesetz enthaltenen Pflicht ausgenommen bleiben, unter anderem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit genau aufzuzeichnen. Das Mindestlohngesetz sieht eine solche Verordnung vor.

Grundsätzlich soll die Dokumentationspflicht sicherstellen, dass Arbeitgeber die Löhne ihrer Mitarbeiter nicht missbräuchlich unter 8,50 Euro je Stunde drücken, indem sie unbezahlte Überstunden fordern. Für Angestellte mit Monatsgehältern von 4.500 Euro oder mehr würde diese Gefahr allerdings erst bei einer theoretischen Wochenarbeitszeit von deutlich mehr als 100 Stunden entstehen.

Dem Verordnungsentwurf zufolge sollen trotzdem nur Angestellte, die gleichzeitig auch Führungskräfte sind, von den Kontroll- und Aufzeichnungspflichten ausgenommen bleiben, schreibt die Zeitung. Im Gegensatz zu den Arbeitgebern protestieren die Gewerkschaften zurzeit gegen eine schon im November erlassene Verordnung des Bundesfinanzministeriums, die den generellen Umfang der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für den Mindestlohn festlegt.

Ihre Kritik entzündet sich daran, dass nach dieser Verordnung für einige Berufsgruppen wie Kurierfahrer und Zeitungszusteller nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden soll, nicht aber die genauen Uhrzeiten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wertet dies als eine Einladung zum Unterlaufen des Mindestlohns.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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