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Bremens Innensenator fordert schnellere Abschiebung von Gefährdern

Archivmeldung vom 23.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert Bremens Innensenator Ulrich Mäurer schlankere Gerichtsverfahren und eine zentrale Abschiebehaftanstalt, um islamistische Gefährder schneller abschieben zu können. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Mäurer: "Wir benötigen dringend eine Verfahrensstraffung.

Bisher müssen sich zu viele Gerichte mit ein und demselben Fall befassen." So seien die Amtsgerichte, Landgerichte und der Bundesgerichtshof für die Frage zuständig, ob die Abschiebehaft rechtmäßig ist und verlängert werden kann, zusätzlich aber auch das Verwaltungsgericht bei Fragen zu Haftbedingungen. Im Streitfall müsse zudem das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtsmäßigkeit der Abschiebung entscheiden, auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnten angerufen werden.

An bestimmten Punkten der aufwendigen Verfahren bestehe dann immer wieder das Risiko, dass ein Gefährder womöglich aus der Haft entlassen werden müsse. Der Innensenator kritisierte: "Das zwingt Polizei und Verfassungsschutz, sich jedes Mal darauf einzustellen und vorzubereiten. Insgesamt bindet das enorme Kräfte."

Mäurer sagte: "Nötig ist eine einheitliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster und letzter Instanz auch für die Anordnung der Abschiebungshaft und der Haftbedingungen." Wichtig wäre darüber hinaus eine "zentrale Abschiebehaftanstalt für Gefährder, damit unter anderem die besonderen Sicherheitsvorkehrungen erfüllt werden können."

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen aus Deutschland gebilligt. Die beiden Männer waren vom Landeskriminalamt Niedersachsen als Gefährder eingestuft und bei einer Razzia in Göttingen festgenommen worden.

Hintergrund

Gefährder sind Menschen die weder eine Straftat verübt, geplant noch irgendwelche Beweise dafür vorliegen, dass dieser Mensch irgendetwas geplant haben könnte. Somit werden sogenannten Gefährdern alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten entzogen. Zur Sicherheit der Bevölkerung wird dieser Personengruppe das demokratische Grundrecht der Unschuldsvermutung genommen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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