Minister reagiert: Tombolas in Schulen wieder legal
Archivmeldung vom 20.04.2017
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Freigeschaltet durch André OttSachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) will einen Erlass ändern, um auch künftig gemeinnützige Tombolas zu ermöglichen. Anlass ist ein Streit aus Sangerhausen: Nach rechtlichen Bedenken der Stadt hatten Elternvertreter auf einen seit Jahren üblichen Losverkauf zum Tag der offenen Tür verzichtet. "Wir werden deshalb den Erlass mit Augenmaß anpassen", kündigte Stahlknecht gegenüber der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung an.
"Es darf nicht sein, dass solche Veranstaltungen durch eine zu enge Auslegung dieses Erlasses oder durch mangelnde Kreativität nicht mehr möglich sind", sagte Stahlknecht weiter. Es gehe nicht um Gewinnstreben, sondern um die Unterstützung gemeinnütziger Projekte, betonte er. Rechtlich sind derartige Tombolas in Sachsen-Anhalt unter einer Reihe von Auflagen möglich. Laut Erlass muss der Veranstalter etwa sicherstellen, "dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind".
Im Geschwister-Scholl-Gymnasium von Sangerhausen sorgt die Ankündigung für Genugtuung. "Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht", sagte Heinz Günter Weinreich, der Vorsitzende des Schul-Fördervereins. "Wir haben uns auch mordsmäßig darüber geärgert, dass der Losverkauf in diesem Jahr nicht möglich war." Durch die von Eltern organisierte Tombola konnte der Verein alljährlich die Arbeit der Schule unterstützen.
Nachdem jedoch das Jugend- und das Gewerbeamt einen Losverkauf als unzulässig eingestuft hatten, mussten die Veranstalter in diesem Jahr um Spenden bitten. Die Einnahmen dabei waren nicht geringer als in den Vorjahren. Dennoch sorgte die Nachricht von unzulässigen Tombolas landesweit für Verunsicherung.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)