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Linke kritisiert "soziale Schieflage" des Heizungsgesetzes

Archivmeldung vom 27.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Lorenz Gösta Beutin (2019), Archivbild
Lorenz Gösta Beutin (2019), Archivbild

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Linke hat sich unzufrieden gezeigt hinsichtlich der Einigung der Ampelparteien zur Förderung beim Heizungstausch. Die Kosten für den klimaneutralen Umbau des Wärmesektors dürfe man "nicht auf jene abwälzen, die ohnehin wenig haben", sagte der stellvertretende Parteivorsitzende, Lorenz Gösta Beutin, am Dienstag.

"Die nun beschlossenen Nachbesserungen ändern nichts an der sozialen Schieflage des Gesetzes." Offizielle Angaben zur Förderung gibt es bislang nicht. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge sollen klimafreundliche Heizungen eine Grundförderung von 30 Prozent erhalten, hinzu kommen Boni für Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 Euro und für all jene, die früher als vorgeschrieben auf klimafreundliche Heizmodelle umsteigen. Maximal soll eine Förderung von 70 Prozent möglich sein. Der Linken reicht die Förderung nicht.

"Selbst Geringverdienende müssten demnach ein Drittel der Einbaukosten übernehmen. Haushalte mit Durchschnittseinkommen müssten die Hälfte der fünfstelligen Summe selbst tragen", sagte Beutin. Der Bund dürfe sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen. "Wir brauchen eine einkommensabhängige Förderung. Wer wenig hat, soll zu hundert Prozent gefördert werden." Auch dürften die Kosten der notwendigen Wärmewende nicht bei den Mietern abgeladen werden, so die Linken-Politikerin. "Die vereinbarte Modernisierungsumlage darf in dieser Form nicht kommen, weil sie die explodierenden Mieten weiter in die Höhe treibt." Laut "Bild" sollen Vermieter die Modernisierungskosten künftig um bis zu zehn Prozent - statt bisher maximal acht Prozent - auf die Miete umlegen können. Zugleich soll die staatliche Förderung so ausgestaltet sein, dass Mieter im Vergleich zur bisherigen Regelung sogar leicht entlastet werden. Außerdem sollen Mieter mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen sowie Bürgergeld-Bezieher zusätzliche staatliche Hilfen erhalten können, hieß es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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