Maas fordert "Null-Toleranz" bei fremdenfeindlichen Motiven - Gesetzesverschärfungen nach NSU-Terror betreffen auch Angriffe auf Flüchtlingsheime
Archivmeldung vom 30.07.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer Flüchtlingsheime angreift, muss ab dem kommenden Samstag mit einer härteren Bestrafung rechnen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies in der "Saarbrücker Zeitung" (Freitagausgabe) auf die am 1. August in Kraft tretenden Gesetzesänderungen hin, mit denen die juristischen Konsequenzen aus den Morden des rechtsterroristischen NSU gezogen werden. Die darin enthaltene Neuregelung zur Strafzumessung sei "eine wichtige Klarstellung, dass bei rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven Null-Toleranz gilt", sagte Maas.
"Wer Flüchtlingsheime anzündet oder Menschen angreift, die in ihrer Heimat alles verloren haben und bei uns Schutz suchen, muss die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen." Ein Ziel sei auch, dass die Staatsanwaltschaften "frühzeitig sensibilisiert" seien und derartige Motive in den Blick nähmen. Man gehe mit diesem Teil der Reform noch über die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages hinaus, betonte der Minister. Mit dem Gesetz werden zudem die Zuständigkeiten des Generalbundesanwalts erweitert; er kann die Ermittlungen an sich ziehen. Man habe die Lehren aus erkennbar gewordenen organisatorischen Defiziten gezogen, sagte der Minister. Maas: "Das unsägliche Leid, das die Terroristen des NSU angerichtet haben, können wir nicht wieder gutmachen. Umso mehr haben wir die Pflicht, alles dafür zu tun, dass sich solche Taten nie wiederholen können."
Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)