Spahn setzt Personaluntergrenzen in der Pflege aus - Begründung: Coronavirus
Archivmeldung vom 09.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesgesundheitsministerium hat die erst seit Januar geltende Personaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) ausgesetzt. Dies teilte Gesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch in einem Brief an alle Krankenhäuser und Krankenkassen mit.
In der Begründung heißt es, "Die Krankenhäuser müssen bei der Personalplanung flexibel auf die Ausbreitung des Coronavirus reagieren können. Deshalb entlasten wir sie in dieser Lage bis auf weiteres von Dokumentationsaufwand und Auflagen in der Pflege" [1]. In § 8 Abs. 2 der PpUGV heißt es, dass Personaluntergrenzen bei "starken Erhöhungen der Patientenzahlen, wie beispielsweise bei Epidemie" nicht eingehalten werden müssen. Eine Aussetzung der Verordnung wegen der "Ausbreitung des Coronavirus" ist auf Krankenhausebene somit eigentlich gar nicht notwendig [2].
Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege kritisiert: "Das Kernproblem ist nicht das Coronavirus, sondern die Zustände im Pflegebereich, die seit Jahren von beruflich Pflegenden angeprangert werden, und der fehlende politische Wille, den Pflegenotstand zu beheben. Während die meisten positiv getesteten COVID-19 Patienten ambulant behandelt werden, steigen die Patientenzahlen in den Krankenhäusern zurzeit wegen der Influenza. Diesem saisonal bedingten Phänomen, die Influenza treibt ja jedes Jahr ihr Unwesen, kann vorgebeugt werden, indem man zum Beispiel planbare OP`s aussetzt und auf Personalreserven zurückgreift. Damit werden allerdings keine Profite generiert. Deshalb wird auch während der Grippesaison der "Normalbetrieb" zu Lasten der Pflegenden aufrechterhalten.
Mit der Aufhebung der PpUGV wird die rote Linie des Patienten -und Personalschutzes überschritten. Dieser inakzeptable pflegepolitische Aktionismus lässt auf mangelnde Vorbereitungen schließen. In der Pflege kann schon der normale Alltag kaum bewältigt werden. Auf eine Pandemie ist unser Gesundheitssystem nicht vorbereitet."
Fußnoten: [1] BibliomedPflege: http://ots.de/ySyG0j [2] Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/personaluntergrenzen.html#c13749
Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)