Eichel schlägt Radikalreform des Länderfinanzausgleichs vor
Archivmeldung vom 20.06.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEine Expertengruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung um den früheren Bundesfinanzminister Hans Eichel hat eine radikale Reform des Länderfinanzausgleichs vorgeschlagen. Das bisherige Konzept, das auf eine Angleichung der Ländereinnahmen abzielt, sei gescheitert, sagte Eichel der "Süddeutschen Zeitung".
Grund sei, dass sich die Ausgaben vor allem der Städte und Gemeinden immer weiter auseinander entwickelten. Einige wenige Kommunen mit einer jungen Bevölkerung, hoher Wirtschaftskraft und niedriger Arbeitslosigkeit würden immer reicher, die vielen anderen immer ärmer. "Das führt dazu, dass zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen mittlerweile fast alle Städte und Gemeinden bedürftig sind", klagte der Ex-Minister. "Wenn wir nicht ganze Landstriche entvölkern wollen, können wir nicht so weitermachen wie bisher."
Konkret schlägt die Expertengruppe vor, dass der Bund den Städten und Gemeinden sämtliche durch Bundesgesetze entstandenen Sozialkosten abnimmt - vom Ausbau der Kinderbetreuung und der Ganztagsschulen über die Eingliederungshilfen für Behinderte bis zu den Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern. Dadurch würden insbesondere Kommunen mit einer schwierigen Sozialstruktur massiv entlastet. Zugleich würden Mittel frei, um die am Boden liegenden öffentlichen Investitionen sowie die Ausgaben für die Forschung deutlich anzuheben. Anschließend sollen der Bundestag und der Bundesrat dem Konzept zufolge eine Art Grundausstattung definieren, auf die jeder Bürger in Deutschland Anspruch hat: Das betrifft beispielsweise die Ausstattung und die Erreichbarkeit von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen oder die Verfügbarkeit vernünftiger Verkehrswege und Kommunikationsnetze. Statt die Einnahmen der Länder und der Kommunen zu nivellieren, muss der innerstaatliche Finanzausgleich Eichel zufolge dafür sorgen, dass jede Stadt und jede Gemeinde diese Grundausstattung zur Verfügung stellen kann. Um direkte Zahlungen zwischen dem Bund und den Kommunen zu ermöglichen, müsste allerdings das Grundgesetz geändert werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur