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Hartz-IV benachteiligt Scheidungskinder Neuregelung nicht mit Familienrecht vereinbar

Archivmeldung vom 19.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Neuregelungen beim Arbeitslosengeld II für unter 25-Jährige benachteiligen Scheidungskinder, die mit dem finanzschwächeren Elternteil zusammenwohnen. Das berichtete das ZDF-Wirtschaftsmagazins "WISO" in seiner gestrigen Sendung. Demnach müssen arbeitslose Erwachsene unter 25 Jahren mit drastischen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II rechnen.

Dabei können sie nur einen Unterhaltsanspruch gegen das finanzschwache Elternteil durchsetzen, mit dem sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, und nicht gegenüber dem getrennt lebenden finanzstärkeren Elternteil. "Diese Regelung zum Arbeitslosengeld II widerspricht dem Familienrecht. Im Familienrecht müssen beide Eltern entsprechend ihrer Mittel für ihre Kinder Unterhalt zahlen", so Isabell Götz, Sprecherin des Deutschen Familiengerichtstages. Sie fordert eine Angleichung von Familien- und Sozialrecht.

Durch die Neuregelung würde die Verantwortung nur einem Elternteil aufgebürdet. Ein gesunder Volljähriger, der sich nicht in Ausbildung befindet, sei verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen. Er müsse europaweit suchen und dies auch nachweisen. "Das ist nahezu unmöglich. Er wird damit keinen Unterhaltsanspruch gegen das finanzstärkere Elternteil durchsetzen können", kritisiert Götz.

"Die Regelung ist zutiefst ungerecht. Denn es kann nicht sein, dass das Elternteil mit kleinem Einkommen zahlen soll und das mit dem großen Einkommen geschont wird", so Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsloseninitiativen (KOS). Die KOS rät Betroffenen, Widerspruch einzulegen.

Quelle: Pressemitteilung ZDF

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