Hartz-IV benachteiligt Scheidungskinder Neuregelung nicht mit Familienrecht vereinbar
Archivmeldung vom 19.09.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Neuregelungen beim Arbeitslosengeld II für unter 25-Jährige benachteiligen Scheidungskinder, die mit dem finanzschwächeren Elternteil zusammenwohnen. Das berichtete das ZDF-Wirtschaftsmagazins "WISO" in seiner gestrigen Sendung. Demnach müssen arbeitslose Erwachsene unter 25 Jahren mit drastischen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II rechnen.
Dabei können sie nur einen Unterhaltsanspruch gegen das
finanzschwache Elternteil durchsetzen, mit dem sie in einer
Bedarfsgemeinschaft leben, und nicht gegenüber dem getrennt lebenden
finanzstärkeren Elternteil. "Diese Regelung zum Arbeitslosengeld II
widerspricht dem Familienrecht. Im Familienrecht müssen beide Eltern
entsprechend ihrer Mittel für ihre Kinder Unterhalt zahlen", so
Isabell Götz, Sprecherin des Deutschen Familiengerichtstages. Sie
fordert eine Angleichung von Familien- und Sozialrecht.
Durch die Neuregelung würde die Verantwortung nur einem Elternteil
aufgebürdet. Ein gesunder Volljähriger, der sich nicht in Ausbildung
befindet, sei verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen. Er müsse
europaweit suchen und dies auch nachweisen. "Das ist nahezu
unmöglich. Er wird damit keinen Unterhaltsanspruch gegen das
finanzstärkere Elternteil durchsetzen können", kritisiert Götz.
"Die Regelung ist zutiefst ungerecht. Denn es kann nicht sein, dass das Elternteil mit kleinem Einkommen zahlen soll und das mit dem großen Einkommen geschont wird", so Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsloseninitiativen (KOS). Die KOS rät Betroffenen, Widerspruch einzulegen.
Quelle: Pressemitteilung ZDF