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Pkw-Maut: Verkehrsministerium wehrt sich gegen Rechnungshof-Kritik

Archivmeldung vom 01.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die gescheiterte Pkw-Maut führt zu einem ungewöhnlich heftigen Schlagabtausch zwischen dem Bundesrechnungshof und dem Bundesverkehrsministerium: Die Beamten von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wehren sich nicht nur gegen einen aktuellen Bericht des Rechnungshofs, in dem die Prüfer die Verträge zur Pkw-Maut Maut scharf kritisieren.

Das Ministerium werfe dem Rechnungshof seinerseits vor, die Positionen der Bundesregierung gar nicht zur Kenntnis zu nehmen und zur Verfügung gestellte Akten zu ignorieren, heißt es in einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums zum Berichtsentwurf des Rechnungshofs, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Die Kassenprüfer hätten viele Dokumente zum Vergabeverfahren "teils nicht, teils nicht ausreichend beziehungsweise unzutreffend" gewürdigt. Die Reaktion von Scheuers Beamten gipfele in der Einschätzung: "Eine fundierte Prüfung der umfangreich bereitgestellten Akten zum Vergabeverfahren durch den Bundesrechnungshof ist nicht erkennbar", heißt es in der Stellungnahme weiter. In einem Schreiben des Verkehrsministeriums von diesem Freitag, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, weise ein Abteilungsleiter Scheuers darauf hin, dass der Rechnungshof die Pkw-Maut bereits seit dem 11. November 2014 prüfe.

Seit Ende November des vergangenen Jahres hätten dem Rechnungshof die Unterlagen für das Vergabeverfahren zur Erhebung vorgelegen. "Die Prüfung zur bestehenden und geplanten Nutzerfinanzierung der Bundesfernstraßen wurde dem Bundesrechnungshof ohne Bericht am 24. Januar 2019 abgeschlossen", heißt es in dem Schreiben des Leiters der Zentralabteilung, Reinhard Klingen, an die Bonner Behörde. Mit anderen Worten: Der Bundesrechnungshof habe viel Zeit gehabt, die Pkw-Maut gründlich zu prüfen und hätte seine Kritik schon ein halbes Jahr vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18. Juni äußern können, mit dem das Projekt schließlich gekippt wurde.

Die Behörde verzichtete aber offenbar darauf. In seinem aktuellen noch unveröffentlichten Bericht zur Pkw-Maut, der in den nächsten Tagen erwartet wird und über den die Zeitungen berichten, kritisiere der Rechnungshof das Risikomanagement des Verkehrsministeriums zur Pkw-Maut und das Vergabeverfahren. Scheuers Beamte hätten das Risiko eines negativen Urteils des EuGH nicht erkannt und berücksichtigt. Auch die Entschädigungsregeln für die Betreiberfirmen seien unüblich und das Ministerium habe nicht alle vergaberechtlichen Vorschriften befolgt, heißt es in dem Bericht weiter. Um seine Rechtsposition zu untermauern habe das Verkehrsministerium ein Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag gegeben, berichten die Zeitungen weiter.

Es solle Scheuers frühzeitige Unterschrift unter dem Betreibervertrag stützen: "Das Ministerium war weder verpflichtet, noch war es für das Ministerium zumutbar, die Entscheidung des EuGH abzuwarten, bevor der Zuschlag für den Betreibervertrag erteilt wurde", heißt es in dem Gutachten, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Alle an der Gesetzgebung beteiligten Organe hätten der Erhebung der Pkw-Maut zu diesem Zeitpunkt zugestimmt. Eine verzögerte Einführung hätte unter anderem zu "erheblichen Einnahmeausfällen" geführt und den "erfolgreichen Abschluss" des Vergabeverfahrens gefährdet, heißt es in dem Rechtsgutachten weiter. Zudem habe der Bund das Risiko einer Ablehnung der Pkw-Maut nach dem bisherigen Prozessverlauf am Europäischen Gerichtshof als gering einschätzen können. Auch die vereinbarten Entschädigungszahlungen an die Betreiberfirmen bewerte die Kanzlei als "angemessen" und "marktüblich", heißt es in dem Gutachten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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