Bericht: AfD-Verbotsantrag verlangt Einzug des Parteivermögens
Archivmeldung vom 30.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićAbgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben einen Gruppenantrag ausgearbeitet, um das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens zu beauftragen. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf das Dokument.
Die Initiatoren beantragen darin beim Bundesverfassungsgericht
einerseits, "gemäß Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, dass die Partei
Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist". Zum anderen
beantragen sie, "das Vermögen der Alternative für Deutschland nach § 46
Abs. 2, S. 3 BVerfGG zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für
gemeinnützige Zwecke einzuziehen". Und zudem festzustellen, "dass die
Alternative für Deutschland nach Art. 21 Abs. 3 GG von staatlicher
Finanzierung ausgeschlossen ist".
Damit ein Verbotsverfahren im
Zweifel nicht an V-Leuten in der Partei scheitert, was bei der NPD schon
mal zum Problem wurde, gibt es auch einen Auftrag an die
Bundesregierung und die Landesregierungen. Sie werden aufgefordert,
"durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung
der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten
Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken". Also mögliche V-Leute
abzuschalten und verdeckte Ermittler abzuziehen.
Zur Begründung
des Antrags heißt es unter anderem: "Die AfD wendet sich gegen zentrale
Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung", die
"Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot" würden von der AfD
"mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt". Es gäbe "immer wieder
Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen und
darüber hinaus auch klare Bekenntnisse zu diesen".
Bundeswirtschaftsminister
Robert Habeck (Grüne) hatte der RTL/ntv-Redaktion zuvor noch gesagt,
dass es für ein AfD-Verbot Beweise brauche. "Wenn die Beweise vorliegen,
dann ja."
Quelle: dts Nachrichtenagentur