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Bundestag beschließt Grundsteuerreform

Archivmeldung vom 18.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat den von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. In namentlicher Abstimmung stimmten am Freitag 495 Abgeordnete für die Grundsteuerreform, 139 Parlamentarier stimmten dagegen. Dabei gab es zehn Enthaltungen. Damit erhielt das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzespaket die nötige Zweidrittelmehrheit.

Zudem stimmte der Bundestag für eine Änderung des Grundgesetzes, um den Bundesländern eigene Regelungen zur Grundsteuer zu ermöglichen.

Den Wert einer Immobilie hatten die Finanzämter bisher auf der Grundlage veralteter Zahlen berechnet. Bislang geht die Berechnung der Grundsteuer auf Einheitswerte zurück, die in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935 stammen. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 10. April 2018 diese Bewertungsgrundlage für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und deswegen eine Neuregelung bis zum Ende dieses Jahres verlangt.

Die Grundsteuer wird von allen Hauseigentümern gezahlt, die sie aber auf die Mieter über die Nebenkosten umlegen können. Im Jahr 2025 soll die neu berechnete Grundsteuer erstmals fällig werden. Die künftige Höhe der Grundsteuer für Hausbesitzer und Mieter wird durch die Reform jedoch nicht entschieden, da die Kommunen individuelle Hebesätze festlegen können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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