Verfassungsgericht entscheidet über Sterbehilfe Zweitägige Verhandlung im April
Archivmeldung vom 01.03.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDas Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerden gegen das strafrechtliche Verbot organisierter Sterbehilfe entscheiden.
Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegels" (Sonnabendausgabe) ist vor dem Karlsruher Gericht eine mündliche Verhandlung für den 16. und 17. April geplant.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)
Anzeige