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Minijob-Erhöhung kaschiert Verschärfung der Dokumentationspflichten

Archivmeldung vom 16.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

In dem Referentenentwurf der Regierungskoalition zur geplanten Erhöhung der Minijob-Grenze ist auch eine weitreichende Verschärfung der Dokumentationspflichten für nahezu alle Arbeitnehmer untergebracht worden. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz kritisiert diese Verschärfung, da sie einen weiteren enormen Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks bedeutet.

Im Zuge der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 12 Euro sollen ab Oktober 2022 die Verdienstschwellen für geringfügige Beschäftigungen von 450 Euro auf 520 Euro im Monat angehoben werden.

Doch in dem dazugehörigen Gesetzentwurf hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein weiteres Vorhaben untergebracht, das in der Branche Kopfschütteln auslöst und in Anbetracht seiner Auswirkungen erheblich überrascht: Eine verschärfte Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten soll zukünftig nicht nur für Minijobber, sondern für nahezu alle Beschäftigten gelten, die unter die Branchen des § 2a Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen. Alle Arbeitgeber der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführten elf Branchen, zu dem auch das Bau- und Ausbaugewerbe mit dem Maler- und Lackiererhandwerk zählt, will Heil verpflichten, Arbeitsbeginn, -ende und -dauer "jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen" und die Daten digital zu speichern.

Bundesverband kritisiert die Dokumentationspflichtverschärfung scharf

Für die über 40.000 Maler- und Lackiererbetriebe in Deutschland, deren Beschäftigte auf wechselnden Baustellen arbeiten, heißt das: Um eine mobile Zeiterfassung werden sie nicht herumkommen. Für Mitarbeiter, die nicht freiwillig ihr privates Mobiltelefon zur Verfügung stellen, muss ein Mobilfunkvertrag nebst Smartphone angeschafft werden. Nur so können sie bei Ankunft auf der Baustelle den Beginn ihrer Arbeitszeit manipulationssicher und digital vermerken. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hat in einer Stellungnahme an das Bundesarbeitsministerium, zusammen mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, gegen das neue Bürokratiemonster protestiert: "Natürlich wehren wir uns nicht gegen eine korrekte Erfassung der Arbeitszeiten. Wir kritisieren aber, dass jedem Betrieb ungeachtet seiner Größe ein Verwaltungsapparat aufgezwungen wird, der nur mit erheblichen Kosten zu bewältigen ist", so Hauptgeschäftsführer Mathias Bucksteeg.

Quelle: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (ots)

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