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FDP erwägt nach Soli-Urteil Klage vor Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 30.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Markus Herbrand (2020)
Markus Herbrand (2020)

Foto: Steffen Prößdorf
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs über den Solidaritätszuschlag erwägt die FDP, die Abgabe über eine Klage am Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

"Das heutige Urteil zum vorliegenden Einzelfall ist eine herbe Enttäuschung für die Millionen Betroffenen, die aus Perspektive von uns Freien Demokraten seit mehr als drei Jahren unrechtmäßig zur Kasse gebeten werden", sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP, Markus Herbrand, dem "Handelsblatt".

"Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung sollte daher geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, um die Verfassungsmäßigkeit endgültig durch das zuständige Bundesverfassungsgericht klären zu lassen." Es sei für jemanden mit gesundem Menschenverstand kaum nachvollziehbar, dass über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung und mehr als drei Jahre nach dem Ende des Solidarpakts II nach wie vor Steuern zur Deckung der Einheitskosten erhoben werden. "Wir Freien Demokraten halten weiterhin an unserer Einschätzung fest, dass die Steuereinnahmen unseres Landes auf Rekordniveau mehr als genug Spielraum lassen, um die aus unserer Sicht auf sehr wackligen Füßen stehende Zusatzsteuer zur Finanzierung von Einheitskosten endlich abzuschaffen", sagte Herbrand.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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