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Hackerangriff: Krings schließt Grundgesetzänderung nicht aus

Archivmeldung vom 07.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) schließt wegen des jüngst bekannt gewordenen Hackerangriffs eine Änderung des Grundgesetzes nicht aus.

"Als Folge des Vorfalls müssen wir feststellen, inwieweit die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Hackerangriffe zusätzliche technische Fähigkeiten und Befugnisse brauchen, etwa um die Urheber solcher widerrechtlicher Veröffentlichungen schnell ermitteln zu können", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Montagsausgaben). "Das geht bis hin zu der Frage, ob die Verfassung den Behörden ausreichend Kompetenzen einräumt." Dies betreffe "insbesondere die verfassungsrechtliche Grundlage der Arbeit des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)". Krings fragte: "Gibt das Grundgesetz das her, was viele vom BSI erwarten?" Schon jetzt sei es die am stärksten wachsende Sicherheitsbehörde. Denkbar sei, dass der Prozess noch intensiviert werden müsse.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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