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Gewalt gegen Ärzte - Justizminister will härtere Strafen prüfen

Archivmeldung vom 13.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2021)
Marco Buschmann (2021)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Ruf von Kassenärzte-Chef Andreas Gassen nach schärferen Strafen für Gewalttäter in Arztpraxen will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Anpassungen seiner geplanten Strafrechtsreform prüfen.

"Wir wollen Rettungskräfte wie Feuerwehrleute, Polizisten oder auch das medizinische Personal in den Notfallambulanzen besser vor Anfeindungen und Gewalt schützen. Denn in ihrer Tätigkeit führt jede Art von Verzögerung oder Blockade zu besonderen Gefahren", sagte Buschmann der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Ob wir solche besonderen Situationen vergleichbar auch in den Arztpraxen haben und somit ein vergleichbares Rechtsgut betroffen ist, würde ich gerne mit Herrn Gassen persönlich besprechen. Wir werden uns zusammensetzen."

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hatte am Dienstag in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" beklagt, in den Praxen der niedergelassenen Ärzte komme es immer häufiger zu Aggression und Gewalt durch Patienten. "Es ist überfällig, das Strafgesetz an der Stelle zu verschärfen. Auch Praxen müssen sich nicht alles bieten lassen", sagte Gassen.

Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits an einer Verschärfung des Strafrechts zum Schutz von Rettungskräften. "Niedergelassene Ärzte und ihre Mitarbeiter sind unverzichtbar für unseren sozialen Rechtsstaat. Sie sorgen dafür, dass Menschen Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung haben", sagte Buschmann in der NOZ. "Selbstverständlich müssen niedergelassene Ärzte sich nicht alles bieten lassen: Wer in eine Arztpraxis geht, dort Menschen bedroht, beleidigt, sie mit Gewalt angeht oder das Hausrecht verletzt, macht sich schon heute strafbar."

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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