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Bundeskriminalamt wehrt sich gegen Parlamentskontrolle

Archivmeldung vom 31.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hauptgebäude Bundeskriminalamt Wiesbaden Liegenschaft Thaerstraße in Wiesbaden
Hauptgebäude Bundeskriminalamt Wiesbaden Liegenschaft Thaerstraße in Wiesbaden

Foto: Wo st 01
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat sich gegen die Forderung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach einer stärkeren Kontrolle des BKA durch das Parlament gewandt. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) sagte BKA-Chef Jörg Ziercke: "Ich kann nicht sehen, dass die parlamentarische Kontrolle des BKA nicht umfassend gewährleistet wäre. Das BKA ist kein Nachrichtendienst und damit auch nicht nachrichtendienstlich tätig."

Seine Behörde handele zur polizeilichen Gefahrenabwehr aufgrund konkreter Gefahren, sagte Ziercke. "Für polizeiliche Gefahrenabwehr im Bund und in den Ländern gibt es bisher keine Zuständigkeit eines Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), sondern die Polizeien, auch das BKA, unterliegen einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle."

Die Justizministerin hatte bei der Vorstellung des Berichts der Expertenkommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland am Mittwoch eine stärkere parlamentarische Kontrolle des BKA gefordert, soweit es um dessen nachrichtendienstliche Tätigkeit gehe. Zudem hatte sie sich für eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums GTAZ ausgesprochen.

Ziercke sprach sich indes vor diesem Hintergrund gegen neue Gesetze aus. "In den vorhandenen Rechtsnormen ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen Nachrichtendiensten, Polizeien und anderen Behörden eindeutig geregelt, weshalb es für die Errichtung der Zentren keiner Parallelgesetze bedarf", sagte er.

Den Vorschlag der Kommission, eine klarstellende Informationspflicht gegenüber der Bundesanwaltschaft (GBA) zu regeln, begrüßte der BKA-Chef jedoch. "Ich habe mich immer dafür ausgesprochen - auch als Konsequenz aus der von den Sicherheitsbehörden nicht erkannten Straftatenserie des NSU - die Position des GBA in Fällen länderübergreifender Straftaten zu stärken."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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