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Union will Kommunen Nutzung brachliegender Bahngelände erleichtern

Archivmeldung vom 21.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ein leider "normal" gewordener Zustand vieler Bahnhöfe (hier Osnabrück Güterbahnhof)
Ein leider "normal" gewordener Zustand vieler Bahnhöfe (hier Osnabrück Güterbahnhof)

Bild: Hannelore Ehrich / Eigenes Werk

Die Union im Bundestag will es Kommunen erleichtern, nicht mehr benötigtes Bahngelände für Wohn- und Bauprojekte zu nutzen, und hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.

"In der aktuellen Wohnungsbaukrise ist es von großer Bedeutung, dass wir alle vorhandenen Flächenpotenziale nutzen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Ulrich Lange, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Hier schließe er für die Deutsche Bahn "entbehrliche Flächen" ausdrücklich ein. Nach einer Verschärfung des Allgemeinen Eisenbahn-Gesetzes im Dezember 2023 können stillgelegte Bahnstrecken und -flächen derzeit nur noch dann entwidmet und für andere Zwecke genutzt werden, wenn die geplanten Projekte von "überragendem öffentlichen Interesse" sind.

Folge dieser restriktiven Änderung in der Praxis sei, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Behörde seitdem mehr als 150 Anträge zurückgewiesen habe, so Lange. "Unser Gesetzentwurf zielt deshalb darauf ab, die Umwidmung solcher Bahnflächen nicht unnötig zu erschweren." In vielen Fällen sei zudem zwischen den Verantwortlichen schon die Nutzung für andere Projekte wie Wohnungen oder für notwendige Infrastruktur vereinbart worden. "Es darf nicht sein, dass nur wegen einer falsch angelegten Vorschrift große Flächenpotenziale verloren gehen oder brachliegen."

Auch die Ampel-Parteien arbeiten derzeit an einer Nachbesserung. Das angekündigte Moderne-Schiene-Gesetz ist allerdings noch nicht fertig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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