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De Maizière widerspricht NRW-Innenminister im Fall Amri

Archivmeldung vom 28.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas de Maizière Bild: NEXT Berlin - Image by Dan Taylor/Heisenberg Media - www.heisenbergmedia.com/, on Flickr CC BY-SA 2.0
Thomas de Maizière Bild: NEXT Berlin - Image by Dan Taylor/Heisenberg Media - www.heisenbergmedia.com/, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Streit um die politische Verantwortung im Fall des Attentäters Anis Amri spitzt sich zu. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ist überzeugt, dass genügend Anhaltspunkte vorgelegen hätten, um den tunesischen Islamisten in Abschiebehaft zu nehmen. "Im Oktober 2016 hat Tunesien einem Verbindungsbeamten des BKA mitgeteilt, dass Amri ihr Staatsbürger ist", sagt de Maizière in dem "Spiegel".

"Spätestens da hätte auf Basis des geltenden Rechts ein Antrag auf Abschiebehaft gute Erfolgsaussichten gehabt." Dies wäre Aufgabe des "für den Vollzug des Ausländerrechts zuständigen Lands" gewesen, so der Bundesinnenminister. Im Fall von Anis Amri war dies Nordrhein-Westfalen. Damit widerspricht de Maizière dem Düsseldorfer Landesinnenminister Ralf Jäger.

Der SPD-Politiker hatte behauptet, die Behörden seien im Fall Amri an die Grenzen des Rechtsstaats gegangen. De Maizière fordert als Konsequenz aus dem Anschlag zudem verbindliche Regeln, wie intensiv die Behörden Gefährder überwachen.

"Es kann nicht sein, dass das eine Bundesland einen bestimmten Gefährder rund um die Uhr observiert und ein anderes bei derselben oder einer vergleichbar gefährlichen Person nur das Telefon überwacht", sagt de Maizière. "Es darf hier keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit geben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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