Jura-Professor will Berliner Bauverwaltung mit Rechtsverordnung aushelfen
Archivmeldung vom 11.12.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer Bielefelder Jura-Professor Martin Schwab will der Berliner Bauverwaltung ein Geschenk machen. Er erarbeitet derzeit eine rechtssichere Änderung der Verordnung zur Berechnung der Mieten im alten sozialen Wohnungsbau. Das berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland".
"Rechtzeitig, noch vor der Senatssitzung am 19. Dezember", wolle er die neu formulierte Verordnung der zuständigen Bausenatorin Katrin Lompscher (LINKE) vorlegen. Eine Neuregelung könnte die Mieter von 99 Wohnungen in sechs Häusern am Maybachufer und in der Manitiusstraße in Neukölln vor Verdrängung durch eine drastische Mieterhöhung bewahren. Dafür müsste die neue Version allerdings noch im diesem Jahr in Kraft treten, letzte Gelegenheit für die Änderung wäre die Senatssitzung am 19. Dezember. Nach den gegenwärtigen Regeln zur Berechnung der sogenannten Kostenmieten im sozialen Wohnungsbau dürfen auch Zinsen für längst abgezahlte Kredite einbezogen werden.
"Die Beseitigung der Entschuldungsgewinne aus der Berechnungsverordnung lässt sich mit minimalinvasiven Eingriffen erledigen", begründet der Professor Martin Schwab gegenüber der Zeitung seine Zuversicht, schnell liefern zu können. Der Jurist kennt sich aus in der Materie, schließlich war er Mitglied der "Expertengruppe zur Reform des sozialen Wohnungsbaus in Berlin", die Ende 2015 vom Abgeordnetenhaus eingesetzt wurde. Die Stadtentwicklungsverwaltung teilte in der vergangenen Woche auf Anfrage von "neues deutschland" mit: "Der Erlass einer Verordnung kommt für die Mieter nicht rechtzeitig, da hierfür im besten Fall mehrere Wochen Vorbereitungszeit erforderlich wären."
Quelle: neues deutschland (ots)