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Löhrmann wirbt für Kompromiss im Streit um sichere Herkunftsstaaten

Archivmeldung vom 01.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sylvia Löhrmann Bild: nrw.de
Sylvia Löhrmann Bild: nrw.de

Die stellvertretende Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann (Grüne), hat dafür plädiert, den festgefahrenen Streit mit den unionsgeführten Ländern über die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten durch einen Kompromiss beizulegen.

"Unser Ziel ist eine Alternative zum System der sicheren Herkunftsstaaten, um die unbestrittenen Probleme tatsächlich zu lösen – und zwar in Form des Fast- and Fair-Verfahrens, wie es auch Katrin Göring-Eckardt vorgeschlagen hat", sagte sie dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Anträge von Menschen aus diesen Ländern würden priorisiert bearbeitet, also zeitlich vorgezogen, allerdings bei vollem Rechtsschutz. Außerdem könnte es ein Anreizsystem bei freiwilliger Rückkehr für die Betroffenen geben. Und ja, nach rechtsstaatlich abgeschlossenen Verfahren erfolgt am Ende die Abschiebung."

Löhrmann betonte, wenn die Menschen wüssten, dass bei einer Ablehnung ihres Antrags keine Aussicht auf einen langen Aufenthalt während verschleppter Asylverfahren bestehe, entfalle ein wichtiger Anreiz für den Weg nach Deutschland. Zugleich müsse "das Grundrecht auf Asyl aber auch für Menschen aus diesen Ländern gelten", so die Grünen-Politikerin. "Denn es ist offenkundig, dass es dort Menschenrechtsverletzungen gibt."

Der Bundestag hatte mit der Koalitionsmehrheit beschlossen, die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen – so wie zuvor die Balkan-Staaten. Damit haben Antragsteller von dort normalerweise kein Asylrecht. Dies geschah mit der Begründung, dass die Anerkennungsquoten mit maximal 3,7 Prozent ohnehin äußerst gering seien.

Die Grünen halten dagegen, man dürfe das Asylrecht für Betroffene gleichwohl nicht aushebeln, weil die Menschenrechte im Maghreb nicht voll gewährleistet seien, besonders nicht für Homosexuelle. Um die Änderung durchzusetzen, hätte es im Bundesrat der Zustimmung von drei größeren grün-mitregierten Ländern bedurft. Weil sich diese nicht abzeichnete und das Kanzleramt zu spät mit der Kompromisssuche begann, wurde der Tagesordnungspunkt von der letzten Sitzung abgesetzt. Ziel der Grünen ist es, bis zur Sitzung am 8. Juli eine Lösung zu finden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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