Staatsrechtler kritisiert Verfassungsgericht vor Wahlrechtsurteil
Archivmeldung vom 29.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Staatsrechtler Ulrich Battis kritisiert das Bundesverfassungsgericht vor der Entscheidung der Richter in Karlsruhe zur Wahlrechtsreform. "Das Bundesverfassungsgericht will es zu perfekt machen", sagte Battis dem "Stern" mit Blick auf frühere Entscheidungen aus Karlsruhe zum Wahlrecht. "Die genaue Verteilung der Mandate auf die Parteien nach Bundesländern verstehen nur Mathematiker."
Das Verfassungsgericht hatte 2012 das damals geltende Wahlrecht für
verfassungswidrig erklärt und damit den Weg für Ausgleichsmandate
geebnet. In der Folge wuchs die Zahl der Bundestagsabgeordneten
drastisch. Am Dienstag entscheiden die Richter in Karlsruhe zur jüngsten
Wahlrechtsreform. Diese haben die Ampel-Parteien im März 2023 im
Bundestag beschlossen - gegen den Widerstand von Union und Linkspartei.
Battis
rechnet damit, dass das Verfassungsgericht die darin enthaltene
Streichung der Grundmandatsklausel kippen wird. "Das wird das
Bundesverfassungsgericht so nicht hinnehmen", sagte der Experte und
verwies auf das Föderalismusprinzip, wonach "besondere regionale Stärken
und Verwurzelungen auch im Wahlrecht gewürdigt werden sollten". Dass
die CSU in Bayern viele Wahlkreise gewinnt, aber nicht in den Bundestag
einzieht, "wäre damit nicht vereinbar", so Battis. Mit Blick auf die von
den Ampel-Parteien beschlossene Abschaffung der Überhang- und
Ausgleichsmandate sagte Battis: "Das Bundesverfassungsgericht wäre gut
beraten, diesen Teil der Reform durchgehen zu lassen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur