Abschiebehaft für Ausreisepflichtige: Sachsen-Anhalt setzt AfD-Forderung um
Archivmeldung vom 18.07.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer fachpolitische Sprecher für Recht und Verfassung der AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt, Mario Lehmann, hat die Absicht von Sachsen-Anhalts Innenminister Stahlknecht (CDU) begrüßt, die Abschiebehaft für ausreisepflichtige Migranten in reguläre Justizvollzugsanstalten zu verlegen: „Knapp 6.400 Personen in Sachsen-Anhalt gelten als ausreisepflichtig und haben keinen Asylanspruch."
Lehmann weiter: "Immer wieder kommt es vor, dass Ausreisepflichtige untertauchen und zum Rückführungstermin nicht angetroffen werden, eine Haftverwahrung muss die zwingende Folge sein.“
Sachsen-Anhalts Innenminister kommt damit dem in der Plenarsitzung am 20. Juni 2019 von der AfD-Fraktion eingebrachten Antrag (Drucksache 7/4473 vom 11. Juli 2019) nach, dass in den Fällen der Ausweisung und Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz die Voraussetzungen für eine Unterbringung von ausreisepflichtigen Sicherungshäftlingen in den Justizvollzugsanstalten des Landes zu schaffen sind. Damals hatte Stahlknecht die Forderungen der AfD-Fraktion als nicht der Gesetzeslage entsprechend, verfrüht und populistisch abgetan.
„Vier Wochen später steht fest: unsere Forderungen sind doch umsetzbar. Es benötigt also erst den Druck seitens der AfD-Fraktion, um das Innenministerium zum Handeln zu zwingen“, freut sich Lehmann über diesen Erfolg seiner Fraktion.
Quelle: AfD Deutschland