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Faeser verteidigt Sicherheitspaket

Archivmeldung vom 12.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Nancy Faeser (2024)
Nancy Faeser (2024)

Foto: FlickreviewR 2
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das sogenannte "Sicherheitspaket" der Ampelkoalition als "klare Antwort" auf die derzeitigen Sicherheitsfragen verteidigt.

Das Paket erfülle das "fundamentale Versprechen" des freiheitlichen demokratischen Staates, für Freiheit und Sicherheit der Bürger zu sorgen, sagte sie am Donnerstag bei der Einbringung der Pläne in den Bundestag. "Wir dürfen und wir werden nicht zulassen, dass dieses Versprechen infrage gestellt wird." Als Bundesregierung tue man das, "was praktisch nötig und rechtlich möglich ist, um für die Sicherheit der Menschen in Deutschland zu sorgen".

Man gebe "klare Antworten", so Faeser. Unter anderem nannte sie die Grenzkontrollen, die sie vor drei Tagen an allen deutschen Landgrenzen angeordnet hatte. Sie bekräftigte aber auch, dass der Eingriff für den Pendlerverkehr und den Bahnverkehr "so gering wie möglich" gehalten werde. Faeser sagte auch, dass es verstärkte Zurückweisungen an den Grenzen geben werde, fügte aber hinzu, dass die Forderung der Union nach generellen Zurückweisungen nicht umsetzbar sei.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz, im Asyl- und Aufenthaltsrecht und im Waffenrecht vor. Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, soll künftig die Schutzanerkennung verweigert oder aberkannt werden, wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtender Beweggrund begangen wurden.

Zudem sollen Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten künftig in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll befugt werden, den biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet vorzunehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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