Justizministerin will Nachbesserung beim E-Evidence-Verfahren
Archivmeldung vom 13.09.2019
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Freigeschaltet durch André OttBundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will in Brüssel Änderungen bei der Verordnung zur grenzüberschreitenden Gewinnung von elektronischen Beweismitteln (E-Evidence) erreichen.
"Für eine effektive Strafverfolgung müssen Staatsanwaltschaften binnen kurzer Zeit die Herausgabe von Daten verlangen können", sagte Lambrecht dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).
Denn Daten könnten schnell gelöscht und verändert werden. Dabei dürfe es nicht darauf ankommen, wo die Server stehen. Die Grundrechte der Betroffenen und auch der Provider müssten jedoch in jedem Stadium eines Ermittlungsverfahrens geprüft werden. "Wir treten für ein Vier-Augen-Prinzip ein: In der gleichen Zeit, in der ein Provider eine Herausgabe von Daten prüft, soll der betroffene Mitgliedstaat die Möglichkeit zur Prüfung und bei sensiblen Inhaltsdaten auch zum Widerspruch haben", forderte Lambrecht.
Das Verfahren gehe genauso schnell. "Zugleich hätten wir aber eine wichtige Sicherung zum Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und anderer Grundrechte eingebaut." Laut dem Entwurf für die EU-Verordnung sollen Ermittler einfacher Zugriff auf E-Mails, Chats, SMS, Videos, Fotos oder Handystandortdaten bekommen auch in anderen EU-Staaten. Cloud-Anbieter oder Internetprovider wären also verpflichtet, die Daten als elektronische Beweismittel grenzüberschreitend herauszugeben. Dabei würde die Anordnung der Strafverfolgungsbehörde aus einem EU-Mitgliedstaat ausreichen. Im Vollstreckungsland müsste kein Richter oder Staatsanwalt mehr die Datenabfrage auf Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit prüfen und billigen.
Die deutsche Wirtschaft ist alarmiert: Der Entwurf habe "knallharte wirtschaftspolitische Implikationen und berührt massiv Unternehmerinteressen", heißt es in einem Positionspapier der Verbände "Die Familienunternehmer" und "Junge Unternehmer", über den das "Handelsblatt" berichtet. Die Verordnung komme dem "Ausverkauf der Existenzgrundlage des deutschen Mittelstandes gleich".
Unternehmensdaten unterlägen "nicht zwangsläufig länger dem deutschen Rechtsschutz". Eine staatliche Beteiligung erscheine angezeigt, da dem Verfahren im Ausland oftmals Handlungen zugrunde lägen, die nach deutschem Recht überhaupt nicht strafbar seien.
"Der Entwurf in seiner jetzigen Form öffnet dem Missbrauch somit Tür und Tor", kritisierten die Familienunternehmer und bemängelten insbesondere die niedrige Zugriffsschwelle. Denn sollte sich der Anfangsverdacht als unbegründet erweisen, sind die Daten bereits abgeflossen. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schlägt Alarm: "E-Evidence konterkariert teilweise die Prinzipien des Datenschutzes und gefährdet das Vertrauen in Cloud-Dienste", sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke der Zeitung. "Das Recht auf unternehmerische Freiheit muss gewahrt werden."
Quelle: dts Nachrichtenagentur