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Bauernverband kritisiert fehlende Behörden für Haltungskennzeichen

Archivmeldung vom 01.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutscher Bauernverband
Deutscher Bauernverband

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Angesichts massiver Lücken bei den staatlichen Registrierungsmöglichkeiten für Tierhaltungsformen hat der Deutsche Bauernverband (DBV) die Bundesländer zu schnellen Nachbesserungen aufgerufen. "Bedauerlicherweise hat bisher nur ein Bruchteil der Bundesländer Registrierungsmöglichkeiten eingerichtet", sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Dadurch wird die Umsetzung einer richtigen und wichtigen Idee unnötig erschwert. Es ist ein Stück aus der föderalen Bürokratiehölle."

Nach dem vor einem Jahr in Kraft getretenen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz müssten Schweinehalter vom 1. August an eigentlich ihre Haltungsform bei den Behörden melden - bei fehlenden Registrierungsstellen ist dies allerdings nicht möglich.

Krüsken sagte, die Registrierung müsse bis spätestens Ende des Jahres funktionieren. "Sonst kann die Tierhaltungskennzeichnung von Schweine-Frischfleisch nicht wie geplant ab August 2025 erfolgen." Er appellierte an die Länder, sich bei der Registrierung zusammenzuschließen und bestehende Systeme zu nutzen. "Es wäre nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, dass sich die Länder jetzt doch noch auf eine bundeseinheitliche Lösung einigen würden - um die Gleichbehandlung der Produkte bundesweit sicherzustellen."

Für Landwirte würde es zudem einfacher werden, wenn die Registrierung an ein bestehendes Datenbank-System andocken würde, so Krüsken. "Dass dies nicht bislang nicht vorgesehen ist, ist ein schwerer Konstruktionsfehler des Gesetzes."

Geplant ist ein fünfstufiges System der staatlichen Haltungskennzeichnung, je nach Größe des Stallplatzes pro Tier und Auslaufmöglichkeiten. Zunächst soll dies für Schweinefrischfleisch gelten, später auch für Fleisch anderer Tierarten sowie für andere Verarbeitungsformen wie etwa Wurst.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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