Pflegereform: Paritätischer warnt vor Verschlechterungen für künftige Pflegebedürftige
Archivmeldung vom 08.05.2015
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAngesichts der Ergebnisse einer aktuellen Studie, nach der die geplante Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu Verschlechterungen für einzelne Pflegebedürftige führen könnte, mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband deutliche Nachbesserungen an dem geplanten Modell an. Der Verband fordert, auf den ohnehin umstrittenen Pflegefonds zu verzichten und stattdessen mit dem Geld Schlechterstellungen zu verhindern.
Der Verband sieht die Bundesregierung mit ihrer Pflegereform nach wie vor auf dem richtigen Weg. "Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist überfällig. Diese Reform birgt große Chancen für die Pflegebedürftigen", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Umso fataler sei es, wenn diese Chancen nun verspielt würden, weil man an der falschen Stelle spare, warnt der Verband. "Eine Reform, die Verschlechterungen für die Pflegebedürftigen bringt, wenn auch nur in einer Minderheit der Fälle, ist nicht akzeptabel und kann auch von der Bundesregierung so nicht gewollt sein. Die Bundesregierung muss die Schlechterstellung von Pflegebedürftigen definitiv ausschließen, um unschöne Irritationen in der Öffentlichkeit zu vermeiden", fordert Schneider. Um mehr Mittel dafür zu bekommen, schlägt der Verband vor, auf den ohnehin umstrittenen Pflegefonds zu verzichten. Schneider: "Wir brauchen jeden Euro am Pflegebett und nicht in irgendwelchen Fonds."
Nach der Studie des Pflegewissenschaftlers Heinz Rothgang von der Universität Bremen, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums und der Krankenkassen erstellt wurde und aus der die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, würden rund 28 Prozent der Heimbewohner in den Pflegestufen I und II nach dem neuen Modell schlechter abschneiden als heute, wobei für jetzige Pflegebedürftige ein Bestandsschutz gelten solle.
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband (ots)