Pflegeheime dürfen nicht das einzige Ausflugsziel werden
Archivmeldung vom 14.12.2020
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Freigeschaltet durch André OttAufgrund der verschärften Pandemielage gelten in Baden-Württemberg seit dem 12. Dezember 2020 Ausgangsbeschränkungen. Aus Sicht des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) müssen spätestens jetzt auch die Besuchsregelungen in den Pflegeheimen auf den Prüfstand.
"Die Infektionszahlen steigen rasant an, und noch immer müssen die Pflegeheime Besuchsregelungen umsetzen, die aus dem vergleichsweise entspannten Sommer stammen. Wenn landesweit sogar Geschäfte schließen müssen, dürfen die Pflegeheime nicht das letzte verbleibende Ausflugsziel sein. Hier kämpfen Pflegende jeden Tag darum, besonders gefährdete Menschen zu schützen und zu versorgen", erläutert der baden-württembergische bpa-Landesvorsitzende Rainer Wiesner, der hinzufügt, er nehme aus dem Sozialministerium bisher aber keine entsprechenden Signale wahr. "Minister Lucha verweist immer auf das Recht der Bewohnerinnen und Bewohner auf soziale Teilhabe. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit kommt dabei zu kurz", so Wiesner.
Selbst Bewohnerinnen und Bewohner, die aus Sorge vor einer Ansteckung auf Besuch verzichteten, seien einer größeren Gefahr ausgesetzt, wenn andere Angehörige wie bisher ein und aus gehen könnten. Auch für die Pflegenden, die eine unverzichtbare Arbeit leisten, steige mit vielen Besuchen das Ansteckungsrisiko. Der bpa fordert deshalb, dass die zuletzt beschlossenen Verschärfungen von Schutzmaßnahmen in regionalen Hotspots auf das ganze Land ausgeweitet werden sollen: Dort dürfen Pflegeeinrichtungen nur nach einem vorherigen, negativen Antigentest oder mit einer FFP2-Atemschutzmaske betreten werden.
Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)