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Staatsanwaltschaft prüft Verdacht der Volksverhetzung gegen Höcke

Archivmeldung vom 19.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Björn Höcke (2020)
Björn Höcke (2020)

Bild: AfD Deutschland

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen Prüfvorgang wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke eingeleitet. "Der Prüfvorgang bezieht sich auf die gesamte Pegida-Rede von diesem Montag", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Lorenz Haase liegt bislang eine Strafanzeige gegen Höcke wegen des Verdachts der Volksverhetzung im Zusammenhang mit der Rede vor. Der Wortführer der AfD-Gruppierung "Der Flügel", die der Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft hat, hatte am Montag im Verlauf seiner gut 30-minütigen Rede die Bundesrepublik unter anderem als "Irrenhaus" bezeichnet.

Wörtlich soll Höcke laut RND gesagt haben: "Die Herrschaft der verbrauchten Parteien und Eliten muss abgelöst werden, und wir werden sie ablösen. Das Land steht Kopf. Wir müssen es wieder auf die Füße stellen, wir müssen das Unterste wieder nach unten stellen. Wir werden diesen Kampf gemeinsam führen und gemeinsam gewinnen." Wenn die AfD an der Macht sei, werde man "die sogenannte Zivilgesellschaft, die sich aus Steuergeldern speist, leider trockenlegen müssen", kündigte Höcke an. Ein formelles Ermittlungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft zurzeit nicht gegen Höcke einleiten. Zuvor müsste der Thüringer Landtag die Immunität des Landtagsabgeordneten aufheben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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