Unions-Großstadtbeauftragter: Zahlungen an Abschiebequoten koppeln
Archivmeldung vom 14.11.2016
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Freigeschaltet durch André OttDer Großstadtbeauftragte der Unionsfraktion, Kai Wegner (CDU), fordert einen finanziellen Bestrafung von Bundesländern mit geringen Abschiebungsquoten. "Die Unterstützungsleistungen des Bundes an die Länder müssen so ausgestaltet werden, dass sie den Abschiebevollzug und damit die Durchsetzung des Rechtsstaates fördern", sagte Wegner der "Welt".
Ein Land, das einschließlich freiwilliger Ausreisen exakt die durchschnittliche Abschiebequote aller Länder erreiche, bekomme in seinem Modell auch genau den Anteil an den Unterstützungszahlungen des Bundes, der dem Land nach dem bisherigen Berechnungsverfahren zustünde, erklärte Wegner, der auch Vorsitzender der Landesgruppe Berlin in der CDU/CSU-Fraktion ist.
"Länder mit höheren Abschiebequoten sollten dafür auch proportional mehr Bundesgelder erhalten. Es ist nur gerecht, wenn die Länder, die ihrer Pflicht zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber nicht nachkommen, dafür zurückstehen müssen", sagte Wegner weiter. Wenn ein Asylbewerber unter keinen Umständen rechtmäßig in Deutschland bleiben dürfe, dann müsse die Abschiebung die Regel sein, und nicht die Ausnahme.
"Die Gelder des Bundes müssen den tatsächlich Schutzbedürftigen zugutekommen und deren Integration gezielt fördern", forderte Wegner. Nach bisherigen Annahmen wird der Bund den Bundesländern bis 2020 insgesamt 24,4 Milliarden Euro zur Kompensation der Flüchtlingskosten zahlen.
Bisher wird bei den Zahlungen nicht berücksichtigt, wie es ein Bundesland mit der Abschiebung hält. Derzeit gibt es etwa unterschiedliche Auffassungen zur Abschiebehaft. Bremen, Thüringen und Schleswig-Holstein treten für eine vollständige Abschaffung ein.
Quelle: dts Nachrichtenagentur