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CDU-Politikerin: SPD hält Zusagen aus Koalitionsvereinbarung nicht ein

Archivmeldung vom 27.12.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das CDU-Präsidiumsmitglied Hildegard Müller hat wegen der Spätabtreibungen in Deutschland eine Änderung des Paragrafen 218 gefordert. "Ich halte die Praxis, bei der behinderte Kinder bis kurz vor der Geburt getötet werden können, für einen Skandal und setze mich sehr dafür ein, dass es zumindest eine verpflichtende Beratung gibt, wenn bei einem ungeborenen Kind eine Behinderung festgestellt wird", sagte die Bundestagsabgeordnete dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe).

Müller warf der SPD vor, eine entsprechende Zusage in der Koalitionsvereinbarung mit der Union nicht einzuhalten. Daher sehe sie für den Vorschlag einer verpflichtenden Beratung auch "keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit". Eine solche Beratungspflicht, wie sie etwa der NRW-Landesverband des Vereins "Donum Vitae" fordert, wäre nach Müller Worten "nicht als Gängelung der Frauen" zu verstehen, "sondern als ein verbindliches Hilfsangebot in einer existenziellen Schock-Situation". Sie wies die Sorge der SPD als "nicht stichhaltig", zurück, radikale Abtreibungsgegner könnten eine neue Diskussion um den Paragrafen 218 insgesamt vom Zaun brechen. "Wir haben der SPD immer wieder versichert, dass wir nicht den Abtreibungskompromiss als ganzen in Frage stellen, sondern dieses eine drängende Problem lösen wollen", so Müller. Müller gehört dem Bundesvorstand von "Donum Vitae" ein, einem von katholischen Laien gegründeten Verein, der Schwangerenkonfliktberatung anbietet, aber auch spezielle Beratung im Rahmen von Pränataldiagnostik. Der Paragraf 218 ermöglicht einen legalen Schwangerschaftsabbruch bis kurz vor der Geburt, wenn die Mutter geltend machen kann, dass sie andernfalls seelisch Schaden nähme.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger


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