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Ampel diskutiert Streichung staatlicher Zuschüsse für die AfD

Archivmeldung vom 22.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

In der Debatte über den Umgang mit der AfD wird in der Ampelkoalition eine Sanktionierung der Partei unterhalb der Schwelle des Parteiverbots diskutiert. Das im Grundgesetz verankerte Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung sei "ein wichtiges Element des wehrhaften Staates, verfassungsfeindlichen Parteien staatliche Mittel deutlich zu kürzen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt".

Auch die Grünen sehen in der Streichung von Staatsgeld eine mögliche Option, geben aber zu bedenken, dass auch diese Maßnahme "sehr voraussetzungsvoll" sei. "Genau wie bei einem Parteienverbot sind die Verfassungsorgane gefordert, unter Berücksichtigung der Einschätzung der Sicherheitsbehörden rechtliche Schritte sorgfältig abzuwägen", sagte die Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic dem "Handelsblatt". 

Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit eines Finanzierungsstopps für Parteien geschaffen, nachdem 2017 das zweite NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war. 2019 dann stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam den Antrag, die NPD von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. An diesem Dienstag will das Gericht sein Urteil dazu verkünden. "Danach wissen wir Näheres über die konkreten Hürden eines solchen Verfahrens", sagte Fechner. 

"Das kann dann auch andere Parteien betreffen", fügte er mit Blick auf die AfD hinzu. Die Union sieht die Parteienfinanzierung als Hebel gegen die AfD skeptisch. Der Entzug staatlicher Mittel setzte die Einstufung der Partei als verfassungsfeindlich voraus, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU), dem "Handelsblatt". Das Bundesverfassungsgericht hätte daher den gleichen Prüfaufwand wie bei einem Verbotsverfahren. "Die Ampel sollte daher genau abwägen, ob sie mit ihren Gedankenspielen nicht der AfD in die Hände spielt und zu einer weiteren Mobilisierung der Extremisten beiträgt", mahnte Frei. "Es ist nichts gewonnen, wenn sich die gefährlichen Rechtspopulisten als Opfer hochstilisieren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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