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Kommission empfiehlt Liberalisierung des Abtreibungsrechts

Archivmeldung vom 15.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: UM / shutterstock
Bild: UM / shutterstock

Die von der Ampelkoalition eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin empfiehlt eine deutliche Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Die Arbeitsgruppe legte am Montag ihren Abschlussbericht vor und empfiehlt darin unter anderem, Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft grundsätzlich zu erlauben.

Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft sei "nicht haltbar", sagte Liane Wörner von der Universität Konstanz am Montag bei der Vorstellung des Berichts in Berlin. "Hier sollte der Gesetzgeber tätig werden und den Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und straflos stellen." 

Er könne unter Hinzuziehung sämtlicher Abwägungsaspekte auch den Abbruch in der mittleren Phase rechtmäßig und straflos stellen. In der Spätphase solle der Abbruch grundsätzlich rechtswidrig bleiben, müsse aber nicht zwingend strafbar sein, so Wörner weiter. Der Abbruch sei darüber hinaus als rechtmäßig zu erlauben, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft von der Schwangeren wegen einer Indikation nicht verlangt werden dürfe. Wann immer der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar sei, müsse die Pflicht zur Austragung entfallen - der Abbruch müsse rechtmäßig sein. Die Schwangere sei darüber hinaus vor nicht selbstbestimmten und unsicheren Abbrüchen zu schützen, so die Expertin weiter. Dementsprechend sei strafbar zu erfassen: Abbrüche gegen ihren Willen, die Nötigung, den Abbruch zu unterlassen, sowie die Nötigung zum Abbruch. Embryo und Fötus seien vor "vorsätzlicher und fahrlässiger Schädigung durch Dritte" gegen den Willen der Schwangeren kriminalstrafrechtlich zu schützen, so Wörner. "Diese derzeitige Strafbarkeitslücke sollte der Gesetzgeber schließen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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