JU-Chef: Grundrenten-Gesetz widerspricht CDU-Parteitagsbeschluss
Archivmeldung vom 20.06.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Parteinachwuchs der Union hält das Grundrenten-Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der derzeitigen Fassung nicht für zustimmungsfähig. Der in den Bundestag eingebrachte Entwurf "widerspricht dem Grundrentenkompromiss der Koalition und unserem Beschluss vom CDU-Parteitag", sagte der Chef der Jungen Union (JU), Tilmann Kuban, dem "Handelsblatt" (Montagausgabe).
Kuban weiter: "Ich appelliere an die CDU-Bundestagsabgeordneten, sich an die Einigung, die wir auf dem Parteitag erzielt haben, zu halten." Die Große Koalition hatte sich im November nach monatelangem Streit auf einen Kompromiss zur Grundrente geeinigt, die langjährige Geringverdiener im Alter finanziell besserstellen soll.
Das vereinbarte Modell entsprach weitgehend den Vorstellungen der SPD. In einem Parteitagsbeschluss hatte die CDU daraufhin deutlich gemacht, dass dieser Kompromiss nicht weiter aufgeweicht werden dürfe. Außerdem müsse feststehen, woher das Steuergeld für die Finanzierung komme. Eigentlich sollte die Grundrente vor der Sommerpause verabschiedet werden. Das Gesetz steht aber nicht auf der vorläufigen Tagesordnung für die letzte mögliche Sitzungswoche, berichtet das "Handelsblatt".
Der Widerstand in Teilen der Union ist weiter groß, auch Kuban sieht die Bedingungen nicht erfüllt. Nach derzeitigem Stand werde es die vereinbarte umfassende Einkommensprüfung, mit der ein Anspruch a uf Grundrente festgestellt werden soll, nicht geben. Das gelte insbesondere für die im Koalitionskompromiss ausdrücklich erwähnte Prüfung der Einkünfte von im Ausland lebenden Grundrentenbeziehern. Außerdem habe Finanzminister Olaf Scholz (SPD) "die europäische Finanztransaktionssteuer, die er zur Finanzierung der Grundrente versprochen hat", nicht durchsetzen können.
Quelle: dts Nachrichtenagentur