44 Immunitätsaufhebungen im Bundestag in den vergangenen 15 Jahren
Archivmeldung vom 01.04.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićInsgesamt 44 Mal hat der Bundestag in den vergangenen 15 Jahren die Durchführung eines Strafverfahrens gegen einen Abgeordneten genehmigt und dafür die Immunität aufgehoben. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf eigene Berechnungen.
Nicht eingeschlossen sind Fälle, die nicht mit einer Durchsuchung oder einer Anklageerhebung verbunden waren - sie werden von der Statistik des Bundestags nicht erfasst. Am häufigsten betroffen waren Abgeordnete der Linken. Zwölf von ihnen verloren vorübergehend ihre Immunität - meist wegen Handlungen im Rahmen von politischen Aktionen. Jüngster Fall: Lorenz Gösta Beutin. Ihm wurde am vorvergangenen Mittwoch die Immunität entzogen, weil die Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs im Rahmen einer Demonstration gegen ihn ermittelt.
Den zweiten Platz teilen sich Union und SPD gleichermaßen mit jeweils zehn Immunitätsverfahren seit Oktober 2005. Die AfD kommt auf acht Verfahren, genau genommen aber auch zehn, denn zwei weitere Verfahren betrafen Frauke Petry. Diese war zum Zeitpunkt der Aufhebung der Immunität zwar bereits aus der Fraktion ausgetreten; bei den Ermittlungen handelte es sich aber um Vorwürfe aus ihrer Zeit als AfD-Chefin. Die FDP hatte nur zwei Immunitätsverfahren, die Grünen kein einziges. 22 Mal wurde seit der letzten Bundestagswahl im Herbst 2017 die Immunität von Abgeordneten aufgehoben - so viel wie noch nie seit Beginn der Merkel-Ära. In zehn Fällen betraf es AfD-Parlamentarier oder die Ex-AfD-Chefin Frauke Petry; drei Mal waren Abgeordnete der CDU betroffen, drei Mal CSU-Politiker, zweimal jeweils SPD, FDP und Linke.
Quelle: dts Nachrichtenagentur