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Polizeigewerkschaften uneins über härtere Strafen für Kinderpornografie

Archivmeldung vom 18.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: 110stefan / pixelio.de
Bild: 110stefan / pixelio.de

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind uneins darüber, ob im Zusammenhang mit dem Fall Edathy härtere Strafen bei Kinderpornografie in Betracht gezogen werden sollten. "Wir brauchen keine Strafverschärfung, sondern effektive Strafermittlungsbehörden, die entschlossen gegen Kindesmissbraucher vorgehen können", sagte GdP-Chef Oliver Malchow "Handelsblatt-Online".

Dagegen sagte der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz "Handelsblatt-Online": "Die Strafandrohung im Bereich der Kinderpornografie ist zu niedrig. Es kann nicht sein, dass in den überwiegenden Fällen von Kinderpornografie eine Einstellung oder eine kleine Geldstrafe erfolgt." Malchow erklärte dagegen, wer Kinder besser schützen und Kinderpornografie effektiver bekämpfen wolle, müsse für mehr Personal und eine bessere Ausstattung auch im Bereich der Kriminaltechnik sorgen. "Es dauert mitunter mehr als ein Jahr, bis verdächtige Computer auf Kinderpornos hin ausgewertet sind", sagte der GdP-Chef. "Dies ist ebenso inakzeptabel, wie eine chronisch schlecht ausgestattete Justiz, bei der aus so genannter Prozessökonomie Verfahren auch gegen Kinderpornobesitzer lediglich mit einem Strafbefehl geahndet werden."

Malchow wies zudem darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen legaler Pornografie und legalen Bildern nackter Kinder von illegaler Kinderpornografie schwierig sei. Allerdings sagte er auch, dass diese Abgrenzung "jeden Tag bei zahlreichen Ermittlungsverfahren von spezialisierten Polizistinnen und Polizisten, Staatsanwälten und Gerichten vorgenommen" werde. Von einem Graubereich bei Kinderpornografie, den es "immer" geben werde, sprach auch Schulz. "Wenn jemand eigentlich harmlose Fotos bei Facebook, bei Instagram oder sonst wo im Internet herunterlädt, wo vielleicht nur teilbekleidete Kinder beim Baden zu sehen sind, wird man dies nicht gesetzlich verhindern können", sagte der BDK-Chef. Hier seien Kriminalisten mit Fachverstand sowie in der Folge Psychologen und Sexualtherapeuten gefordert. "Die Masse von einzelnen "harmlosen" Fotos und der Kontext sind es, die eine ganz andere Bewertung im Einzelfall ergeben können." Gleichwohl sei der Opferschutz wichtig, zumal sich hinter jedem Bild ein Schicksal verberge. "Wir müssen alles daran setzten, damit Kinder nicht zu Opfern und teilweise schwerst traumatisiert werden", sagte Schulz.

Kinderschutzbund fordert Verbot des Verkaufs von Kindernacktfotos

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, hat dafür plädiert, den Kauf und Verkauf von Fotos mit nackten Kindern generell unter Strafe zu stellen. "Die Würde des Kindes ist unantastbar", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger"  angesichts der Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. "Und es ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn Fotos von Kindern vermarktet oder gekauft werden. Sie werden ja nie nach ihrem Einverständnis gefragt. Das überschreitet eine Grenze." Hilgers betonte jedoch: "Man darf das nicht in gleicher Weise bestrafen wie Kinderpornografie. Da muss es einen graduellen Unterschied geben." Überdies müsse man "aufpassen, dass man nicht Dinge kriminalisiert, die zum alltäglichen Leben gehören" - so etwa Fotos von Kindern am Strand, die von Eltern gemacht würden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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