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GroKo will Stasiunterlagenbehörde-Abwicklung im Sommer einleiten

Archivmeldung vom 12.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Aktenschredder (Symbolbild)
Aktenschredder (Symbolbild)

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Große Koalition will noch in diesem Sommer das Stasiunterlagengesetz ändern und statt des Stasiunterlagenbeauftragten einen DDR-Opferbeauftragten schaffen, der beim Bundestag angesiedelt sein soll. Das teilte die Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, Katrin Budde (SPD), dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" mit.

"Es sieht gut aus, es gibt keinen Dissens", sagte sie. "Ich würde den Entwurf zum Stasiunterlagengesetz gern noch vor der Sommerpause einbringen oder in der ersten Woche danach." Dem solle eine Anhörung von Experten folgen, bevor das Gesetz im Herbst beschlossen werden könne. Das Besondere an dem Entwurf ist, dass er nicht wie üblich in einem Ministerium, sondern im Parlament erarbeitet wird, berichtet das RND.

Er sieht vor, die Stasiakten ins Bundesarchiv zu überführen, wo sie im Prinzip zu den gleichen Bedingungen zugänglich sein sollen, damit würde das Amt des Stasiunterlagenbeauftragten, das derzeit Roland Jahn innehat, Ende Mai 2021 entfallen. Die zuletzt rund 1.300 Mitarbeiter der Behörde wechseln Budde zufolge unter das Dach des Bundesarchivs. Wichtig sei dabei, dass sie nicht schlechter gestellt würden, mahnte sie. Vorgesehen ist ferner, pro Bundesland noch eine Außenstelle zu unterhalten. Derzeit sind es jeweils zwei bis drei. Parallel dazu soll mit Hilfe eines zweiten Gesetzentwurfs das Amt des Opferbeauftragten geschaffen werden.

Der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski, sagte dem RND: "Wir begleiten das konstruktiv. Die Aufarbeitung findet damit kein Ende." Der Verband habe auch nie ein Problem mit der Überführung der Akten gehabt - sofern gesichert sei, "dass die Akten im Bundesarchiv zugänglich bleiben und sich die Wartezeiten eher verkürzen und auf keinen Fall verlängern". Für den Dachverband der SED-Opfer seien "ganz andere Dinge wichtig", etwa die Aufnahme des Stasi-Archivguts in die Bildung. "Das geschieht viel zu wenig", so Dombrowski. Zudem müsse jemand zum Opferbeauftragten gemacht werden, "der weiß, wie Politik und Verwaltung funktioniert und welche Probleme SED-Opfer heute noch haben".

Es gehe um ein spezielles Klientel mit teilweise psychischen Problemen. Dombrowski mahnte schließlich, dass die Schnipsel aus rund 15.000 verbliebenen Säcken mit Stasiakten doch noch rekonstruiert werden müssten. Die maschinelle Zusammensetzung der Schnipsel im Rahmen eines Projekts des Fraunhofer-Instituts war nach jahrelangen Bemühungen gescheitert. "Der Aufwand muss getrieben werden", sagte der Verbandschef. "Das geht unter dem Dach des Bundesarchivs einfach besser." Der Bundestag hatte im September 2019 grundsätzlich beschlossen, die Stasiakten ins Bundesarchiv zu überführen. Die beiden Gesetze sollen nun die Details regeln. Seit Beginn der Arbeit der Behörde Ende 1990 sind nach ihren Angaben 7,3 Millionen Anträge eingegangen, darunter 3,3 Millionen Anträge von Bürgern. Im Jahr 2019 haben rund 56.000 von ihnen einen Antrag zur Akteneinsicht gestellt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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