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Union: Forschungsstandort Deutschland wird gestärkt

Archivmeldung vom 29.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Aktenberge, Akten & Bürokratie (Symbolbild)
Aktenberge, Akten & Bürokratie (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) zugestimmt. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Thomas de Maizière: "Mit der neuen steuerlichen Forschungsförderung schaffen wir ein effizientes und zielgerichtetes Förderinstrument für Forschung und Entwicklung."

Weiter berichten sie: "Sie wird als zweites Standbein neben der Projektförderung eingeführt. Die neue steuerliche Forschungsförderung ist eine gute Ergänzung und wird mit der jährlich fälligen Steuerlast direkt vom Finanzamt verrechnet.

Mit dem neuen Gesetz wird der Forschungsstandort Deutschland gestärkt. Das ist ein guter Tag für die Zukunft unseres Landes. Es können maximal 25 Prozent der Personalkosten geltend gemacht werden. Die Förderung ist auf 500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr und Unternehmen gedeckelt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine unabhängige Stelle den Forschungscharakter des Projektes im Vorfeld verbindlich bescheinigt. Sollte das Unternehmen in dem Jahr Verluste machen, erhält es die Fördersumme dennoch ausgezahlt. Uns als Union war es besonders wichtig, dass auch Auftragsforschung auf Seiten des Auftraggebers steuerlich angerechnet werden kann. Das Gesetz soll bereits am 1. Januar 2020 in Kraft treten."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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