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Innenministerium trägt Kompromiss beim Familiennachzug mit

Archivmeldung vom 09.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesministerium des Innern, Eingang Dienstsitz Bonn
Bundesministerium des Innern, Eingang Dienstsitz Bonn

Sir James - Eigenes Werk - CC BY-SA 2.0 de

Das Bundesinnenministerium trägt das vom Bundesjustizministerium geforderte Recht auf Familiennachzug für Angehörige von ehemaligen Gefährdern widerwillig mit. "Wir tragen das so mit, vor allem weil die Letztentscheidung beim Bundesinnenministerium liegt", sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Wir haben da die Hand drauf."

Mayer fügte hinzu: "Ich hätte auf diese Erweiterung gern verzichtet. Aber die SPD hätte sonst nicht zugestimmt." Dem CSU-Politiker zufolge geht es allerdings ausdrücklich "nicht um aktuelle Gefährder, sondern um ehemalige Gefährder, die sich selbst offenbart haben und geläutert sind. Diese können im Einzelfall Familienangehörige nachziehen lassen." Das SPD-geführte Bundesjustizministerium habe auf die Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen bestanden, so Mayer. Im ursprünglichen Gesetzentwurf sei der entsprechende Passus nicht enthalten gewesen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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