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Ex-Ministerin Spiegel erhält 75.600 Euro – Ahrtal-Fluthelfern droht Bußgeld von bis zu 50.000 Euro

Archivmeldung vom 13.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Ahrtal: Wikimedia Commons, CC0; Spiegel: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Ahrtal: Wikimedia Commons, CC0; Spiegel: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk

Ex-Bundesfamilienministerin Spiegel steht ein sogenanntes Übergangsgeld zu, das nach ersten Informationen 75.600 Euro hoch sein wird. Ehemaligen Ahrtal-Fluthelfern droht dagegen ein hoher Bußgeldbescheid – aufgrund einer "Räumungsaufforderung wegen fehlender Sicherheitsprüfung". Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Die Grünen-Abgeordnete Anne Spiegel ist aufgrund ihres Fehlverhaltens als rheinland-pfälzische Umweltministerin während der Flutkatastrophe an der Ahr im Jahr 2021 am 11. April von ihrem aktuellen Posten als Bundesfamilienministerin zurückgetreten. Im Rahmen des Paragrafen 14 des Bundesministergesetzes steht ihr nun ein sogenanntes Übergangsgeld zu. Dies errechnet sich aus 4,5 Monatsgehältern, ausgehend vom Beginn ihrer Tätigkeit Anfang Dezember 2021. Der stellvertretende Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler, Michael Jäger, kommentiert zur Causa Spiegel:

"Wer das Kabinett verlässt, bekommt nach einem Tag Amtszeit als Ministerin 75.600 Euro Übergangsgeld. Diese Versorgung ist total überdimensioniert."

Genau gegenteilige Sorgen zur Flutkatastrophe haben zwei Initiatoren eines Hilfsprojektes einer ehrenamtlichen Helfer-Werkstatt am Ahr-Ufer in Walporzheim. Auf Weisung des Kreises Ahrweiler müssen der Mann und die Frau den Beginn des Abbaus der Containeranlage schneller umsetzen, da ihnen ansonsten ein hohes Bußgeld angedroht wird. Die Behörde beanstandete im Februar 2022 laut einem Artikel im General-Anzeiger:

"...ein fehlender Nachweis für die Standsicherheit des Gebäudes. Der Betrieb sollte auf Drängen des Kreises umgehend eingestellt, die massiv befestigte Container-Anlage in den darauffolgenden Tagen zurückgebaut werden."

Durch die Forderung mussten die noch vorhandenen Reparatur-Angebote umgehend eingestellt werden, die Werkstatt wird seitdem nicht mehr genutzt. Neue Hilfsanfragen müssen abgelehnt werden. Initiatorin Zange bedauert im Artikel:

"Und das, obwohl dort optimale Voraussetzungen dafür vorhanden waren, die noch rund 200 Geräte zu reparieren, auf deren Instandsetzung die Eigentümer nun weiter warten müssen. Ausstehende Reparaturen erledigen die Ehrenamtlichen fortan mitunter privat."

Zange, "die seit dem Werkstatt-Start – wie viele andere ihres Teams – mehrmals im Monat auf eigene Rechnung ins Ahrtal pendelt", hofft nun, dass die zugesagte Fristverlängerung, ausgehend von der ersten Terminierung bis Ende März, ausreichen wird. Sollte es zu ungeahnten Verzögerungen kommen, wie der coronabedingte Wegfall von freiwilligen Helfern, steht jedoch immer noch die Bußgeldandrohung im Raum. So heißt es im Artikel:

"Aber das ist noch nicht alles, wie Werkstattleiter Hennig zu berichten weiß. Denn: 'Sollten wir der ursprünglichen Räumungsaufforderung nicht Folge leisten können, drohen uns Strafzahlungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro.' Eine Geldstrafe für Ehrenamtliche in einem Katastrophengebiet, weil sie 14 Tage länger für den Abbau ihrer Helfer-Werkstatt benötigen? Das stößt bei der Freiwilligen-Initiative in Walporzheim auf gehöriges Unverständnis. Hennig: 'Wir können nicht nachvollziehen, weshalb einem geordneten Rückbau bis Mitte April vonseiten des Kreises etwas im Wege stehen soll.' "

Nach aktuellem Stand wurde die Frist für die Helfer nun vorerst bis Mitte April verlängert. Die zurückgetretene Ministerin Spiegel erhielt in der Diskussion um das angekündigte Übergangsgeld derweil Rückendeckung von einer ehemaligen Familienministerin der Regierung Merkel. Kristina Schröder, Bundestagsabgeordnete der CDU von 2002 bis 2017 und Bundesfamilienministerin von 2009 bis 2013, bemerkte in einem Twitter-Kommentar:

Quelle: RT DE

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