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Kanzleramt muss Brief von Kohls Witwe herausgeben

Archivmeldung vom 30.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Helmut Kohl mit seiner zweiten Ehefrau Maike (2009), Archivbild
Helmut Kohl mit seiner zweiten Ehefrau Maike (2009), Archivbild

Foto: Christliches Medienmagazin pro
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeskanzleramt muss seine Korrespondenz mit Helmut Kohls Erbin Maike Kohl-Richter zu bisher verschwunden Kanzleramtsakten offenlegen. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch auf eine Klage des Tagesspiegels nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) entschieden (Az.: VG 2 K 202/18).

Das Informationsinteresse überwiege das Interesse der Altkanzler-Witwe an Geheimhaltung, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter zur Begründung. Kohl-Richter könne in diesem Zusammenhang nicht wie eine Privatperson behandelt werden, da der Schriftverkehr in einem dienstlichen Kontext stehe.

Nach seiner Abwahl soll der 2017 verstorbene CDU-Politiker hunderte Aktenordner mitgenommen haben, von denen viele in seinem früheren Wohnhaus im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim lagern sollen. Im selben Jahr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Akten auch dann in die Regierungszentrale gehörten, wenn sie etwa an Parteistiftungen oder andere Private übergeben worden seien. Zwar hatte das Kanzleramt nach eigenen Angaben bei der Witwe dazu "um Austausch gebeten", ob sie Unterlagen aufbewahre. Kohl-Richter antwortete jedoch, dass sie "nicht im Besitz amtlicher Unterlagen des Bundes sei". Den entsprechenden Schriftverkehr dazu will die Regierungszentrale mit Zustimmung der Erbin dennoch zurückhalten. Das Gericht ließ eine Berufung gegen das Urteil nicht zu.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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