BRD importiert „Fachkräfte“: Neue gesetzliche Masseneinwanderung steht bevor
Archivmeldung vom 11.05.2019
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Freigeschaltet durch André OttStatt mit Asyl- und Einwanderungsgesetzen soll die Masseneinwanderung nach dem Willen der Bundesregierung nun unter dem Deckmantel des „Fachkräftemangels“ weiter angeheizt werden: Weder deutsche noch europäische Arbeitslose sollen zu Fachkräften ausgebildet, sondern Drittstaatsangehörige aus aller Welt willkürlich zu solchen ernannt werden.
Die Bundesregierung legte heute den Entwurf des neuen Gesetzes vor und nennt zynisch die Erhaltung des deutschen Wohlstandes als Zweck des Gesetzesvorhabens:
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es daher, die Bedarfe des Wirtschaftsstandortes Deutschland und die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren und so einen Beitrag zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand zu leisten
Unzensuriert.de erklärt, was im neuen Gesetz steht:
Die „Vorrangprüfung“ wird für die sogenannten „Fachkräfte“ abgeschafft: Das bedeutet, dass Inländer und gleichgestellte EU-Ausländer auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gegenüber Drittstaatsangehörigen bevorzugt werden. Der Entwurf schreibt dazu:
Auf die Vorrangprüfung wird bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet; verbunden wird dies jedoch mit der Möglichkeit, auf Veränderungen des Arbeitsmarktes unkompliziert reagieren und die Vorrangprüfung kurzfristig wieder einführen zu können
Diese harmlos klingenden Worte bedeuten jedoch vor allem eines: Die absolute Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für billige Arbeitsmigranten aus unzähligen Ländern der Erde.
War es bisher in der bundesdeutschen Arbeitsmarkt- und Migrationspolitik wenigstens noch Standard, Arbeitsmigration aus dem Ausland vor allem für Mangelberufe (z.B. in der Alten- oder Krankenpflege) aus dem Ausland zuzulassen, fällt die „Engpassprüfung“ nun erstmals völlig weg. Das einzige Kriterium des Arbeitsministeriums soll nun der nicht näher definierte „wirtschaftliche Bedarf“ der Tätigkeit sein, der sich aller Wahrscheinlichkeit nach noch auf viele Berufsfelder ausweiten wird.
Keine Anerkennung als „Flüchtling“ und ausreisepflichtig? Mit dem neuen Gesetz soll das kein Problem mehr sein, denn die mangelnde Duldung kann durch eine „Beschäftigungsduldung“ ersetzt werden, die durch einen anschließenden Aufenthaltstitel gekrönt wird: Wer mindestens eineinhalb Jahre gearbeitet hat (und das mindestens 35 Stunden pro Woche in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und „Grundkenntnisse“ der deutschen Sprachen vorweisen kann), kann sich unter Umständen schon bald über einen Aufenthaltstitel und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum freuen. Für „Fachkräfte“ aus dem IT-Bereich sieht das Bundesinnenministerium sogar die Möglichkeit vor, bereits vordem Nachweis der Qualifikation in das Bundesgebiet einzureisen:
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz stellt klar, dass vor der Einreise der Abschluss des Ausländers im sogenannten Anerkennungsverfahren auf seine Gleichwertigkeit überprüft wird. Eine Ausnahme gibt es nur für IT-Spezialisten mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung sowie im Rahmen von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit, die den Kenntnisstand der Bewerber überprüft und bestimmt, welche Qualifizierungsmaßnahmen diese für die Anerkennung ihrer Qualifikation noch benötigen.
Dass Personen, die ihre Qualifikation als „Fachkraft“ in der Bundesrepublik nicht nachweisen können, bei der derzeitigen politischen Lage Deutschlands ohnehin nicht abgeschoben werden, liegt jedoch auf der Hand.
Quelle: Unser Mitteleuropa