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Online-Petition an den Deutschen Bundestag: Strafverfolgung von Cannabis-Patienten beenden

Archivmeldung vom 12.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Alte Frau (Symbolbild)
Alte Frau (Symbolbild)

Bild: pixelio.de, angieconscious)

Am 11.6.2020 wurde eine Online-Petition zur Beendigung der Strafverfolgung von Cannabis-Patienten an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gestartet. Cannabisblüten sind seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig. In der Realität haben viele Patienten allerdings weiterhin keine Möglichkeit, Cannabis legal zu erhalten.

Eine Petition fordert jetzt die straffreie Nutzung von Cannabis für alle Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist.

Das Gesetz zu "Cannabis als Medizin", das am 10. März 2017 in Kraft trat, hat den Zugang zu einer medizinischen Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten und Cannabis theoretisch deutlich verbessert. In der Praxis sind viele Betroffene allerdings weiterhin von einer Behandlung ausgeschlossen. Der Grund: Ärzte stellen keine Rezepte aus, da sie Strafzahlungen durch die Krankenkassen wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit fürchten. Die Krankenkassen wiederum weigern sich, die Kosten zu übernehmen. Patientinnen und Patienten bleibt daher häufig nur die nicht legale Nutzung von Cannabis. Der Verband "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V." hat nun eine Petition gestartet, die diese Patienten vor einer Strafverfolgung schützen soll.

Mit der Petition fordern wir den Bundestag auf, das Betäubungsmittelgesetz dahingehend zu ändern, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Als Nachweis soll ein ärztliches Attest dienen.

"Ärztinnen und Ärzte sollen entscheiden dürfen, ob eine Therapie unter Verwendung von Cannabisblüten notwendig und sinnvoll ist", betont Dr. Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer des Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. "Auf diese Weise können wir Patienten vor Strafverfolgung schützen, wenn die Behandlungskosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden und die Betroffenen sich die Medikamente aus der Apotheke nicht leisten können." Nicht einmal der Hälfte der Patienten, die vor der Gesetzesänderung eine Ausnahmeerlaubnis nach §3 Absatz 2 BtMG hatten, hat bisher eine Kostenübernahme der Krankenkasse erhalten.

Die Petition wird von einer Reihe bekannter Persönlichkeiten unterstützt, darunter Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin, Prof. Gerd Glaeske vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, Prof. Arthur Kreuzer, Gießen, ehemaliger Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen, sowie Professorin Kirsten Müller-Vahl, Ärztin für Psychiatrie und Neurologie an der Medizinischen Hochschule Hannover.

Eine Petition des Vereins "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V." im Jahr 2014 hatte dazu beigetragen, dass so genannte Medizinalcannabisblüten seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig sind. Danach sollen die Kosten für eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten unter strengen Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden. Für diese zweite Petition wurden bereits 24.000 Unterschriften auf Unterschriftenlisten gesammelt. Heute nun ist die Petition online gegangen.

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll verhindert werden, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes verwenden, kriminalisiert werden können.

Zum Ablauf der Petition:

Die Petition wurde am 19. April 2018 offline gestartet. Am 11. Juni 2020 wurde sie in eine Online-Petition umgewandelt und kann bis zum 9. Juli 2020 auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mitgezeichnet werden.

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_04/_03/Petition_109200.html

Quelle: ACM (ots)

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