AfD-Chef Meuthen: Wahlkampfhilfen im Wert von fast 90.000 Euro
Archivmeldung vom 12.03.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttAfD-Bundessprecher Jörg Meuthen hat nach eigener Aussage im Jahr 2016 als baden-württembergischer Landtagskandidat Wahlkampfhilfen im Wert von fast 90.000 Euro aus der Schweiz erhalten. "Es hat Anfang 2016 während meiner Kandidatur Unterstützungsleistungen seitens der Schweizer Werbeagentur Goal AG gegeben. Der Gegenwert beläuft sich auf insgesamt 89.800 Euro", sagte Meuthen der "Welt".
Die einzelnen Leistungen bezifferte Meuthen wie folgt: "Es waren gerundet für Inserate 27.000 Euro, für Flyer 17.000 Euro, für Plakate 41.000 Euro und für Grafik 5.000 Euro." Meuthen betonte dabei, dass er "weder von der Goal AG noch von deren Geschäftsführer Alexander Segert jemals Geld erhalten" und der Firma auch keinen Auftrag erteilt oder mit ihr einen Vertrag über jene Werbemaßnahmen geschlossen hätte. "Ich habe im Februar 2016", so Meuthen, "lediglich eine Freistellungserklärung für die Goal AG unterzeichnet, wonach die Firma mein Foto und Daten für werbende Zwecke verwenden dürfe."
Auf dieser Basis hätte die Firma diverse Flyer sowie Plakate produziert und Zeitungsannoncen für ihn als AfD-Landtagskandidaten in seinen beiden Wahlkreisen Bretten und Backnang geschaltet. Finanziert wurde diese Wahlkampfunterstützung nach Meuthens Angaben nicht durch die Goal AG oder Segert, sondern durch Spenden mehrerer Personen. Wie ihm Segert im August 2018 mitgeteilt habe, so Meuthen, habe es "wohl zehn Unterstützer" gegeben, "die die Goal AG mit Beträgen zwischen 6.000 und 9.700 Euro unterstützt haben".
Es handele sich dabei, so Meuthen weiter, "durchweg um Deutsche im Sinne des Grundgesetzes beziehungsweise dem gleichgestellte Staatsbürger von EU-Mitgliedsländern". Die Namen der Geldgeber dürfe er "aus juristischen Gründen" nicht nennen. Segert habe auf AfD-Nachfrage bestätigt, dass jene Personen das Geld auch tatsächlich gezahlt hätten.
Wie Meuthen der "Welt" weiter sagte, habe die Bundestagsverwaltung der AfD wegen jener Wahlkampfhilfen Strafzahlungen angekündigt. Diese beträfen zum einen Meuthen selbst, zum anderen das AfD-Bundesvorstandsmitglied Guido Reil, der 2017 im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf eine ähnlich gelagerte Unterstützung von der Goal AG erhalten hatte. Zur Höhe der angekündigten Strafzahlungen in beiden Fällen sagte Meuthen: "Die Bundestagsverwaltung hat uns mitgeteilt, dass es im Fall von Guido Reil illegale Zuwendungen im Gegenwert von 44.500 Euro gegeben hätte. Das sehen wir nicht so, aber die Bundestagsverwaltung meint, dass sich daraus im Fall Reil eine Strafzahlung in dreifacher Höhe ergäbe, also 133.500 Euro. Bei mir rechnet die Bundestagsverwaltung laut einer Mitteilung aus der vergangenen Woche 89.800 Euro mal drei, also 269.400 Euro. Zusammen wären es dann 402.900 Euro." Meuthen kündigte aber an, dass die AfD gegen einen förmlichen Strafzahlungsbescheid "sofort Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor Gericht gehen" werde. Aus dem Parteiengesetz ergebe sich nach AfD-Auffassung "eindeutig, dass nur Geldzahlungen abzuführen sind und abgeführt werden können". In seinem Fall und genauso in dem von Reil handele es "sich um keine Spenden im Sinn des Parteienrechts", sagte Meuthen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur